Arzt konsultieren!
Ganz sicher dürfen die nicht an das Konto deines Vermieters ran, weil du GEZ Schulden hast!
Wenn ein Garten und vor allem Komposthaufen in der Nähe ist, sind automatisch mehr Insekten anwesend.
Ab morgen abends siehst du hier https://www.youtube.com/channel/UCG8cwtbnOnNxdYMIOW7Besw/videos die Wahrheit über den Islam!
Habe in einem Video aus den ersten 73 Seiten alle schlechten/komischen Passagen des Koran`s abgefilmt!!!
Durch deinen nicht seriösen Namen wirkst du wie ein Troll! Nein, du bist einer!
Die Konstellation ist strafrechtlich die Gleiche. Denn in beiden Fällen gibt es zwei 18 jährige und zwei unter 18 jährige.
Die Beziehungen kollidieren dann nicht mit den §§ 173 bis 182 des StGB, wenn die 18 jährigen die 14 und 15 jährigen nicht zwingen, gegen Geld mit ihnen Sex haben oder gegen Geld andere mit ihnen Sex haben lassen.
Die 14 und 15 jährigen müssen alles freiwillig machen dürfen. Ohne jeglichen Zwang. Problematisch/strafbar wäre es auch, wenn eine der jüngere Personen offensichtlich geistig nicht ganz auf der Höhe, die 18 jährigen dies aber sehr wohl sind und die Jüngeren so sexuell ausnutzen.
Geht alles freiwillig, ohne Zwang und ohne Ausnutzfaktor, bzw. ohne Bezahlung für sexuelle Handlungen ab, so sind die Beziehungen strafrechtlich legal.
Nur die Eltern der jüngeren Personen können jeden Kontakt untersagen. Das ist möglich. Wobei Eltern aber ihrem Kind nicht generell kompletten Kontakt zu allen Menschen verbieten dürfen.
1.) Eine Bank darf dem Kontoinhaber jederzeit das Konto kündigen. Auch wenn man ein P-Konto hat. Ein P-Konto ist rechtlich ein normales Girokonto, nur das es den Pfändungsschutz in sich trägt. ( § 675h BGB )
2.) Die Bank muss bei der Kündigung aber eine Mindestkündigungsfrist von 2 Monaten einhalten. ( § 675h BGB ) Da diese hier nicht eingehalten wurde, ist diese Kündigung unwirksam.
Widersprich daher der Kündigung mit Verweis auf § 675h BGB schriftlich. Die Bank muss dir dann eine neue Kündigung zusenden, die diese 2 Monate berücksichtigt.
3.) Ist das vorhandene Guthaben aus September 2015, so darf dieses erst frühstens am 1.11.2015 an die Gläubiger abgeführt werden. Nicht eher. Guthaben aus August 2015 darf erst ab 1.10.2015 an die Gläubiger übergehen. ( § 850k ZPO )
4.) Außer den normalen Kontoführungsgebühren darf dir deine Bank keine weiteren Gebühren für die Kontopfändung berechnen. Die Bearbeitung von Pfändungen sind für Banken gesetzliche Pflichten, die nicht dem Kunden berechnet werden darf. Es darf auch keine pauschale Bearbeitungsgebühr für die Pfändung verlangt werden. ( ständige BGH Rechtssprechung )
5.) Ein P-Konto darf generell nicht mehr an monatlichen Kontoführungsgebühren kosten, als das reine Girokonto zuvor. ( BGH Urteile vom 13.11.2012 und 16.07.2013 )
Wurden für September 2015 die Kontoführungsgebühren schon von deinem Konto abgezogen, so muss dir deine Bank dein Guthaben von 5,07 € auf Wunsch sofort auszahlen.
6.) Bei einem P-Konto mit Pfändung darf ein Dispo und eine Kreditkarte ( wenn vorhanden ) gekündigt werden. Alles andere muss gleich bleiben, wie bei einem P-Konto ohne Pfändung oder einem normalen Girokonto.
7.) Aus deiner Frage kann ich heraus lesen, dass du dein Konto bei einer Volksbank hast. Das habe ich mir gleich gedacht. Zwar haben sich fast alle Banken seit 1.07.2010 ( Einführung P-Konto ) zwecks des P-Konto`s inkorrekt verhalten. Die Volksbanken haben jedoch den Vogel abgeschossen.
Beim P-Konto gibt es insgesamt keine schlimmeren Banken als die Volksbanken. Monatliche Kontoführungsgebühren von teils bis zu 30 € (!?!) und Willkür aller Orten! Beschäftige mich seit ca. 3 Jahren intensiv mit dem P-Konto.
Eröffne bei der Postbank das "Giro Basis" Konto Modell. Es ist ein Jedermann-/Guthabenkonto. Kostet 5,90 € monatlich. Das bekommen selbst Menschen mit schlechtester Schufa. Aber nach Eröffnung von dessen, kann es auch jederzeit wieder mit der Pfändung belegt werden, die jetzt auf deinem Volksbank Konto liegt.
Natürlich kannst du dein Postbank Giro Basis jederzeit in ein P-Konto umwandeln lassen. Das kann man auch bis zu 4 Wochen nach Eingang der Pfändung machen. Mehr als 4 Wochen nach Eingang der Pfändung dürfen aber nicht vergehen, um das Konto in ein P-Konto umzuwandeln. Sonst ist alles Geld weg. ( § 850k ZPO )
Die Postbank hat nichts gegen gepfändete Konten. Die sehen das entspannt. Dennoch: Bei der Kontoeröffnung erstmal nur das normale Giro Basis Konto eröffnen und nichts von einer Pfändung sagen.
Sobald das Girokonto aktiv ist, kannst du es in ein P-Konto umwandeln lassen. ( § 850k ZPO ) Das geht bei der Postbank auch online. ( Antrag zum ausdrucken und hinschicken per Post )
Hast du ein P-Konto aber keine Pfändung, dann darf es keinerlei Einschränkungen geben.
Siehe auch hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__675h.html
Zahlungsdienstnutzer = Kontoinhaber
Zahlungsdienstleister = Bank
Zahlungsdiensterahmenvertrag = Girokonto Vertrag
Ihr dürft keinerlei sexuelle Handlungen aneinander vornehmen. Ansonsten ist es ok.
Nicht wirklich!
.....ist komplett kaputt........ist das ein Totalschaden......
Klugheit liest sich anders!
http://reiseauskunft.bahn.de/bin/query2.exe/dn?ld=15040&seqnr=1&ident=5o.02414640.1442333618&rt=1&OK#focus
Da es eine sehr kurze Strecke ist: Wohl maximal 4 € .
Ist schon an mich vergeben. Tut mir nicht leid. :D
Mumu lecken bedeutet das. Machen meist nur geBILDete, RTL schauende Gossenkids!
Nachlassverwalter. Verwandter. Bevor man Auskunft gibt, erst fragen wer das ist!
Bei Kettenschaltung langsam treten, bis der Gang hör- und fühlbar eingerastet ist.
Gott im Himmel! Schau dir nackte Frauen UND nackte Männer im Internet an, und schau, ob und wie viel sich jeweils regt!
Gutaussehend? Der Charakter ist dir aber schon wichtiger?! Liebe kann und sollte man nicht erzwingen. Wayne tangiert, was andere machen?! Weil andere einen Freund haben, musst du das auch?!
Du musst gar nichts. Chill mal und lass alles langsam angehen. Vor allem den ersten Sex. Viele Jungs sind nur auf selbigen aus.
Je nach Dringlichkeit der Lage 2 - 8 Wochen.
Leider ja. Bis man 18 bist, haben Eltern nun mal die Aufsicht- und Fürsorgepflicht für ihre Kinder. Dazu können auch gewisse Verboten zählen und rechtens sein. Leider.
Einer Polizei Ladung niemals als Beschuldigter folgen! Denn das muss man nicht und man kann sich in der Tat erheblich selbst belasten.
Ladungen zum Gericht/zur Staatsanwaltschaft müssen hingegen befolgt werden. Aber hier muss man nur Angaben zur Person, Geburtsdatum, Anschrift, Arbeitgeber/Jobcenter und dem Einkommen machen. Alles andere ist freiwillig.