Die Freundin meinte, du hast es noch nicht so nötig. Wie kann eine Frau es denn nötig haben sich zu schminken?! Wird sie mit zunehmenden Alter immer hässlicher und muss sich dann vermummen?!

In deinem Fall ist dezentes Make up aber ok. 

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Wenn da statt Max Mustermann nur ein kleiner Fehler wie Max Mostermann steht, geht das wohl durch. Ist Ermessenssache der Bank.

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er hat das Bild gesehen weil bei WhatsApp wurde der Haken blau.....

Oh man! Das arme Kind!

Ein Haken bedeutet bei WhatsApp:  Mail ist bei den Servern von Whatsapp angekommen. 2 Haken bedeuten:  Mail ist beim Empfänger angekommen.

2 Haken bedeuten NICHT das der Empfänger auch die Mail gelesen hat! Auch wenn der Empfänger um 22:30 Uhr bei Whatsapp on war und das Bild seit 22:18 Uhr hochgeladen ist, bedeutet das nicht das er das Bild auch gesehen haben muss. Er kann in einen anderen Whatsapp Chat gewesen sein.

Bei Whatsapp kann man kurze Nachrichten auch lesen, ohne richtig in Whatsapp drin zu sein. Geht bei Samsung Handy`s im Hauptmenü, wenn man eine Benachrichtigung über eine Mail bekommt.

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Briefe per Einschreiben, egal in welcher Variante, sind regelmäßig sinnfreie Geldverschwendung und vor Gericht nicht verwertbar!

Denn sie beweisen lediglich den Zugang eines Schriftstücks, aber nicht den Inhalt dessen.

Sinn machen Einschreiben jedoch immer dann, wenn man sein Schriftstück für den Inhalt und die Zustellungsart von einem Zeugen unterschreiben lässt. Also in dem Schriftstück am Ende schreibt, das dieses am .. .. .... per Einschreiben xy versendet wurde. Dann weiter schreibt:

"Folgender Zeuge bestätigt den Inhalt dieses Schreibens und die Art des Versands. Der Zeuge hat eine Abschrift des Schreibens erhalten. Dem Zeuge ist der Sachverhalt bekannt.

Name und Anschrift des Zeugen, Unterschrift Zeuge"

Ohne Zeuge machen Einschreiben gar keinen Sinn!

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Hast du bereits ein P-Konto ( ob gepfändet oder nicht ), dann darfst du kein weiteres P-Konto beantragen. Girokonten darfst du jedoch so viele haben wie du möchtest. Das ist rechtlich kein Problem. Pfändungsschutz hast du aber nur auf dem P-Konto.

Zu den von dir gefragten Monatsanfang Problem:

Nehmen wir an du bekommst 1.300 € pro Monat an Lohn. 1.073,88 € ist der monatliche, automatische Standard Freibetrag beim P-Konto. Der Rest steht dir nicht zu und wird zum nächsten des übernächsten Monats gepfändet.

Im nächsten Monat steht dir wieder nur der Freibetrag von 1.073,88 € zu. Der Rest geht automatisch zur Seite. Auf ein Unterkonto und wird später gepfändet.

Es sei denn du beantragst die Erhöhung des Freibetrags. Wegen Unterhaltszahlung, Nachzahlung von Alg 2/Sozialgeld oder Kindergeld. Dann steht dir auch ein höherer Freibetrag zu. Die Einkommen musst du aber nachweisen.

Die Beantragung des höheren Freibetrags gilt eventuell 4 Wochen rückwirkend. Was immer du für Fragen zum P-Konto hast - frag mich hier oder persönlich per Freundschaftsanfrage. Keine Scheu.

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Hattest du vorher ein normales Girokonto? Kamen da Gebühren für Geldeingänge etwas? Wurde dieses normale Girokonto in ein P-Konto umgewandelt? Kosten seitdem Geldeingänge Gebühren?

Falls ja - das wäre ganz klar rechtswidrig. Zahlst du mit dem P-Konto generell mehr monatliche Kontoführungsgebühren als mit dem normalen Girokonto vorher? Auch das ist nicht erlaubt.

Ein P-Konto ist immer nur die Fortführung des bisherigen Girokonto`s. Nur das man mit dem P-Konto automatisch einen Pfändungsschutz besitzt. Ein P-Konto kann und darf daher nie ein eigenständiges Kontomodell sein. So das Gesetz § 850k ZPO und die bestätigenden BGH Urteile vom 13.11.2012 sowie 16.07.2013 .

Bei einem gepfändeten P-Konto dürfen die Kreditkarte und der Dispo gekündigt werden. Alles andere muss gleich bleiben. Dir muss auch bei einem gepfändeten P-Konto vorhandenes Guthaben sofort ausgezahlt werden. Nicht erst am nächsten Tag. Alles was du vorher mit dem normalen Girokonto machen konntest, muss dir deine Bank auch bei einem P-Konto ( ob gepfändet oder nicht ) gewähren. Auch Online Banking und Geldabhebungen am Automat.

Mit einem P-Konto darf man grundsätzlich nicht benachteiligt werden. Du musst wissen das sehr sehr viele Banken seit dem 1.07.2010 ( Einführung P-Konto ) absolut willkürlich und kriminell gehandelt haben.

Hervorzuheben sind hier sämtliche Volksbanken. Das sind die Allerschlimmsten. Aber auch viele Sparkassen, Commerzbanken, Deutsche Banken usw. haben sich zwecks des P-Konto`s nicht mit Ruhm bekleckert.

Vermeide es bei einem gepfändeten P-Konto in jedem Fall, auf dein Konto Geld einzuzahlen, von Dritten einzahlen zu lassen oder Überweisungen vornehmen zu lassen. Nur das notwendigste überweisen lassen! Denn JEDER Geldeingang ( auch Einzahlungen von dir selbst ) mindert deinen Freibetrag.

Ich kenne mich sehr gut mit dem P-Konto aus. Frag mich, wenn du Fragen dazu hast. Wie heißt denn die Sparkasse? Also in welchen Ort ist die ansässig?

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Auf der Mia Karte ( keine Ahnung was das ist ) steht ganz sicher nicht nur der Nachname, sonder der komplette Name des Onkels drauf. Gleichzeitig haben die Kontrolleure deinen vollen Namen. Merkste selber oder?

Zahl die Strafe so schnell wie möglich. Wenn man fristgerecht zahlt und man nicht schon bei denen bekannt ist, verzichten die meist auf die Anzeige. Müssen es aber nicht.

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Nur wenn sie als gewerblicher Verkäufer angemeldet sind. Bei Privat Verkäufern ist es freiwillig.

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Bedingt. Auch wenn es einem schlecht geht, muss man am Tag der Erkrankung so früh wie möglich telefonisch der Schule bescheid geben, dass man krank ist und nicht zur Schule erscheint.

Dann muss man glaube innerhalb von 2 Tagen ( früher 3 ) eine schriftliche Krankschreibung vom Arzt der Schule vorzeigen.

Eine Note für ein unentschuldigtes Fehlen zu geben, halt ich nicht für rechtens. Einen Eintrag ins Klassenbuch ja, aber keine Benotung. Der Eintrag muss natürlich wieder gestrichen werden, wenn eine ordentliche Attestierung vom Arzt fristgerecht vorliegt.

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Es wäre gerechtfertigt in dem Fall die Polizei zu holen. Das ist Betrug. Normal gehört dem Typen jämmerlich auf`s ...... . Aber das wäre niveaulos und ebenso strafbar.

Das Verhalten war nicht gerechtfertigt. Wie kann man denn so krank-dreist sein, das Ticket kaufen zu lassen und dann sagen man solle aussteigen?!

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Gib niemals gegenüber Leuten an das du Kickboxen betreibst. Das hat keinen zu tangieren.

Ja, jeder Kampfsportler unterschreibt und schwört seinen Kampfsport nicht anzuwenden. Wieso das denn? Selbstverständlich darf man im Sinne der Notwehr nach § 32 StGB oder im Sinne des Festnahme Rechts nach § 127 StPO entsprechend handeln. Bei offensichtlicher Entführung/Freiheitsberaubung wie hier, halte ich ein KO durchaus für ein angemessenes Mittel.

Das ist der Stichpunkt:  Die Verteidigung/Hilfe muss angemessen sein. Bedeutet:  Hätten die Idioten der Frau nur eine gescheuert, wäre ein KO schlagen zu hart und unverhältnismäßig gewesen. Hier wäre dann schubsen/zurück halten mit der Drohung Abstand zu wahren geeigneter. 

Man muss aber dann so zu schlagen das nur für maximal eine Stunde die Lichter ausgehen. Nicht für Stunden oder Tage oder für immer. Es sei denn die wollten dich ernsthaft, offensichtlich und mit allem Nachdruck töten. Dann wäre ein töten der Täter gerechtfertigt gewesen.

"Bekomme ich eine Anzeige?" Offensichtlich haben die 18 Jahre Kickboxen bei dir Eindruck hinterlassen! Stell gefälligst nicht so hirnlose Fragen! Meine Herren! Woher sollen wir das wissen, ob die 2 Schwu...eln dich anzeigen werden?!

Und selbst wenn - was ist dabei?! Anzeigen kann jeder jeden. Morgen kann dich eine Oma anzeigen, weil sie der Auffassung ist das du ihre Heizdecke dreist entwendet hast. Also bitte:  chill mal.  :)

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