Guten Abend, deine Mietminderung hättest du direkt bei deinem Vermieter geltend machen müssen... der Hausmeister hat da nun überhaupt nichts mit zu tun... das Angebot von 93€ ist absolut fair... du solltest es definitiv annehmen... Gruß aus dem Norden...
Nabend Stefan, ich bin selbst Prüfer der IHK im gewerblich technischen Berufen. Bei Prüfungen ist es manchmal sehr schwer zu verstehen, was ein Prüfling bei den gebundenen Fragen nun meint. In der Regel legen wir den Lösungsbogen einfach als Folie über die "Ankreuzaufgaben"... wenn jedoch mehrfach durchgestrichen wurde ist es häufig eine Art Rätzelraten... aus meiner Erfahrung, kommt es jedoch selten vor, dass das angekreuzte Ergebnis falsch interpretiert wird und mein Co-Prüfer hat in der "Zweitsicht" natürlich auch ein Auge darauf... in den ganzen Jahren als Prüfer, glaube ich nicht, dass ich mich um mehr als 2% in dem Gesamtergebnis einer Prüfung geirrt bzw. verrechnet habe... so wird es auch in deiner sein... denke immer daran, ein Prüfungsausschuss und seine Prüfer möchten niemals einen Prüfling durchfallen lassen... im Zweifel wird immer für den Prüfling entschieden... so wird es auch bei dir sein... LG aus dem Norden...
Hallo, der Maschinen und Anlagenführer spielt ausbildungstechnisch eine ehr untergeordnete Rolle. Die Ausbildungszeit beträgt lediglich zwei Jahre und Ausbildungsinhalte wie Steuerungstechnik, Zerspanung oder auch thermische Fügetechniken werden überhaupt nicht oder nur geringfügig vermittelt. Generell bin ich ein Freund davon, zuerst eine Ausbildung zu absolvieren und später zu Studieren... um jedoch für Maschinenbau auf guten Beinen zu stehen empfiehlt es sich eine umfangreichere Ausbildung zu wählen wie z.B den Industriemechaniker oder zumindest den Verfahrenstechnologen... die Abbrecherquote liegt im Maschinenbau bei knapp 80%... es ist also hilfreich im Vorfeld ein gutes Fundament zu gießen... suchst du eine Ausbildungsstelle im Norden von Deutschland? Gruß...
Hallo, es kommt ein klein wenig darauf an, wie lange du in der Wohnung gewohnt hast... wenn es mehr als fünf Jahre waren, muss dein Vermieter mit kleineren Gebrauchsspuren leben... nun ist es jedoch eine Art "subjektive Einschätzung" und zwar aus dem Auge des Betrachters. Für den einen sind es Gebrauchsspuren und für den anderen Zerstörung. Warte doch einfach die Wohnungsübergabe ab. Evtl. übersieht dein Vermieter die Spuren... Gruß aus dem Norden
Hallo Pia, ich kann dich gut verstehen... "verlorengegangene Ausbildungszeit" von mehr als 10% der Ausbildung führt zum Ausschluss der regulären Prüfung. Du könntest jedoch mit offenen Karten spielen und dir morgen früh ein Schmerzmittel einwerfen und zu der Leitung deines Kindergarten gehen und ihn darum bitten, dich aus der Schusslinie zu nehmen. Vielleicht gibt es ja auch Aufgaben für dich, die nicht so anstrengend sind und du dich dort (auf der Arbeit und fern von deinen Kollegen) langsam regenerierst... sag deiner Leitung, dass es dir immer noch nicht gut geht und bitte ihn um eine leichte Tätigkeit...
LG aus dem Norden
Hallo, Ausbildungsverträge sind zeitlich gebundene Verträge (meist bei Handels.- oder Handwerkskammern). Im Handwerk beginnt die Ausbildung in der Regel am 01.08. des Jahres und in der Industrie am 01.09. Diese Verträge lassen sich nicht verschieben, da eine zeitlich und sachliche Gliederung der Ausbildungsschritte in ihr verankert sind.
Du kannst bei deiner Fahrschule jedoch die Dringlichkeit anbringen und darum bitten, die Fahrstunden für dich zu komprimieren... außerdem dürftest du doch ende Mai mit deinen Klausuren fertig sein und kannst jetzt schon feste Termine für den praktischen Unterricht buchen... LG aus Norddeutschland...