Es gibt da keine klare Grenze, die immer fest gilt. Es ist immer vom Einzelfall abhängig, welche Rechtsform man wählen sollte. Man muss die Voraussetzungen und Hintergründe kennen, sich die Frage stellen, in welche Richtung es gehen soll.

Steuerrechtlich werden Personengesellschaften nach dem Transparenzprinzip besteuert. Kapitalgesellschaften unterliegen der Körperschaftsteuer und die Ausschüttungen der Einkommensteuer. Alleine aufgrund der unterschiedlichen Besteuerung kann man noch nicht mal eine pauschale Aussage treffen, was für den Einzelfall immer richtig wäre.

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Die GmbH ist der Fremdkörper. Die OHG und die KG bauen beide auf der GbR als Grundform auf. Die GmbH ist die einzige Kapitalgesellschaft in deiner Aufstellung, welche auf den Grundlagen des Vereins aufbaut.

Wie kommst du darauf, dass die GbR in diesem Verhältnis ein Fremdkörper sein könnte? Du musst dieses Gefühl ja irgendwie begründen können, warum du es so siehst. Wie gesagt, der Fremdkörper hier wäre die GmbH und nicht die GbR.

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Man kann nur mutmaßen und die Leute, die hier den Mund aufreißen und meinen "ja, das ist gewerblich", sollten nochmal überlegen.

Es kommt hier ganz sicherlich darauf an was du vor hast. Hast du die Karten alle zum Weiterverkauf erworben und war das eine einmalige Angelegenheit?

Wenn es bei den 12 Karten bleiben sollte, sehe ich kein gewerbliches Handeln, denn dafür benötigt es schon eine glasklare nachhaltige Betätigung, welche hier nicht gegeben sein dürfte.

Wenn du vor hast das öfter zu machen oder sogar als Geschäftsform aufzuziehen, dann ist es natürlich gewerblich und zwar nach der Gewerbeordnung und dem Steuerrecht, dass müsstest du dann anzeigen, was du allerdings als beschränkt Geschäftsfähiger nicht so ohne weiteres kannst.

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Da die lineare AfA ab Jahr 4 höher ist als die degressive, davor war es umgekehrt. Genau das ist ja auch der Sinn der degressiven AfA, dass am Anfang viel abgeschrieben werden kann und hinterher weniger.

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Klar, bist halt nur kein ausgebildeter Steuerfachangestellter, aber der AG kann dir natürlich die gleichen Aufgaben anvertrauen.

Wenn du dir steuerlich mehr zutraust, kannst du definitiv mit dem Studium auch Steuerassistent werden. Manche Kanzleien verbinden dies auch z.B. mit einem Masterstudium.

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Beide sind gleich stark und bilden für die Umstände des Einzelhandels gleich gut aus. Kommt drauf an, wer dir ganz persönlich von deinem Gefühl her zu sagt, aber vom Rest her Bezahlung, Aufstiegsmöglichkeiten etc. nehmen sich beide eigentlich überhaupt nichts.

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