Unfallversicherung - es gibt die Gesetzliche und die Private.
Der Unfallbegriff:
Einfacher Unfallbegriff ist durch das Schlagwort "PAUKE" erfüllt: Plötzlich von außen, ungewollte, körperliche Einwirkungen.
Erweiterbar durch Vergiftung, Erfrierung, Ertrinken, Verschlucken usw.
Die Situation des unmöglichen entrinnen (eingeschlossen von einem Feuer in einem Haus oder bei einer Wattwanderung von Wasser) ist mit eingeschlossen.
Gesetzlich:
"Die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) ist ein Versicherungszweig der gegliederten Sozialversicherung. Ihr Zweck besteht darin, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und nach dem Eintritt dieser Versicherungsfälle die Gesundheit und die berufliche Leistungsfähigkeit der Versicherten „mit allen geeigneten Mitteln“ wiederherzustellen." (Wikipedia)
Die gesetzliche ist im Grunde eine Basisabsicherung. Alle Angestellten, Schüler, Kindergartenkinder, Studenten sind hier pflichtversichert. Selbstständige und Freiberufler können sich freiwillig versichern.
Privat:
Leistet auch Zuhause, beim Sport ... noch einfacher: "ÜBERALL".
Man kann also die Gesetzliche + Private gleichzeitig im Leistungsfall nutzen.
Hier kann man kleine Dinge wie Brüche oder Bänderrisse gegen ein Schmerzensgeld einschließen, ein Unfalltagegeld vereinbaren oder größere Probleme in Form einer Invaliditätsleistung oder einer Unfallrente absichern.
Auch der schlimmste Fall ist als Todesfallleistung möglich.
Viele weitere kleine Dinge wie Bergungsrettungskosten, kosmetische Operationen, Zahnersatz usw. sind meist auch inklusive.
Fazit:
Die gesetzliche UV ist eine Basisabsicherung für jedermann.
Die private UV ist eine sinnvolle Ergänzung um finanzielle Einbußen aufzufangen (Umbauten von Haus und Auto, Arbeitslosigkeit usw.) und ermöglicht einer bessere/schnellere Heilung.