Wie genau ist es denn im Mietvertrag formuliert? Darauf kommts nämlich immer mit an. Ich hatte mal den Fall, dass in meinem Mietvertrag stand: Der Mieter verzichtet für die Dauer von 12 Monaten auf sein Kündigungsrecht. Und das ist tatsächlich zulässig. Ich bin keine Anwältin, aber mit diesen 360,- das kommt mir sehr suspekt vor. Falls du den Vertrag bereits unterschrieben hast, würde ich einfach mal bei einem Anwalt vorbeigehen. Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Dann übernimmt die das auch. Ansonsten kostet eine unverbindliche Beratung auch nicht soooo viel. Ich glaube ich hatte damals für einen ähnlichen Fall etwa 30-40€ für die Beratung bezahlt. Einfach mal anrufen und nachfragen!

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Musst du unterscheiden, ist es "Inbound" oder "Outbound" Das bedeutet entweder ein Callcenter in dem Leute anrufen und etwas von dir wollen, beispielsweise was bestellen oder eine Beratung. Diese Stellen sind doch eher seltener und heiß begehrt ;) Outbound ist das Gegenteil. Da sitzt du am Telefon und musst Leute anrufen, meistens um Termine mit Vertretern zu machen oder auch um Umfragen durchzuführen. Das ist die eher unbeliebtere Variante und liegt nicht jedem. Man kann sich vorstellen, dass die Leute meistens eben nicht angerufen werden wollen und auch schon mal sehr unfreundlich reagieren können. Und das kann dann schonmal an den Nerven zehren. Was du mit den "Leuten durchgehen" wirst kann man so pauschal also nicht sagen. Es gibt ja unheimlich verschiedene Möglichkeiten. Da solltest du einfach mal dort nachfragen wo die Leute eben gesucht werden, die können dir ja in einem kurzen Gespräch sagen was genau dann deine Aufgabe wäre. Lg Moni

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Naja.. ich nehme mal an, weil er es entweder doch nicht für 200€ "verschleudern" will, oder er nur jemanden über den Tisch ziehen wollte, oder dieses Handy hat nie existiert. Ich würd das ganz schnell vergessen und wenn überhaupt NUR persönlich das Gerät abholen und bezahlen. Und auf keinen Fall irgendwo Geld hin überweisen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass du das nie wieder sehen würdest.. Die Welt ist in solchen Fällen meistens doch böse ;)

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Das kommt ganz drauf an.. wo wirst du arbeiten, z.B "normale" Station oder Intensiv.. danach wirst du unter anderem eingruppiert, welche Steuerklasse hast du, wieviel Prozent arbeitest du, usw.. schau mal hier nach, da kannst du alles eingeben und selbst mal schauen was du in welchem Fall im TVÖD verdienen wirst: http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tvoed/b?id=tvoed-b-2011

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Hallo,

ich habe keine Ahnung ob bei M. Lierhaus ein Coiling oder ein Clipping vorgenommen wurde.

Aber davon kann man auch nicht abhängig machen ob dies bei dir zur Anwenung kommt.

Ein Clipping ist natürlich immer mit einer offenen Operation verbunden. Ein Coiling dagegen gilt generell als schonender. Aber es geht eben nicht immer und hat natürlich wie jeder Eingriff auch gewisse Risiken.

Aber nicht jedes Aneurysma ist per Clipping zu erreichen. Und nicht jedes Aneurysma kann durch ein Coiling behandelt werden. Es kommt auf die Lage an und genauso auch auf die Größe bzw. Ausdehnung des Aneurysmas.

Ich kann nachvollziehen, dass es dich interessiert welches Verfahren in dem genannten Fall angewandt wurde. Aber ich glaube auch, dass du dich dadurch vielleicht auch zu verrückt machst.

Der Experte wird die richtige Methode auswählen. Und ich denke du kannst ihn auch ganz einfach fragen warum er eben diese bevorzugt. Ich bin sicher, dass er dir das ausführlich erklären wird.

Also nicht durch Mediengeschichten ablenken lassen und vor allem nicht davon verrückt machen lassen.

Ich wünsche dir alles gute!

LG

Moni

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Also die praktische Prüfung einer (angehenden) Krankenschwester läuft im Normalfall so ab:

Zuerst einmal arbeitet man ja in der Zeit vor der Prüfung auf einer Station. Dort wird von den Prüfern gemeinsam mit der zuständigen Stationsschwester ein geeingneter Patient ausgesucht. Teils auch mehrere Patienten.

Für "seinen" Patient muss der Prüfling dann eine ausführliche Pflegeplanung schreiben.

Dies geschieht in der Regel am Vortag.

Am Prüfungstag selbst wird die Pflegeplanung von dem Prüfling vorgestellt und danach wird die Pflege durchgeführt.

In der Regel wird darauf geachtet, dass sowohl grundpflegerische, als auch behandlungspflegerische Aspekte mit einbezogen werden. Einer der Prüfer steht immer auch als Hilfe zur Verfügung. Das heißt man kann Aufgaben delegieren. Was oft sogar erwünscht ist.

Im Anschluss an die Durchführung der Prüfung wird in einem Gespräch noch einmal alles reflektiert. Das heißt der Prüfling hat die Möglichkeit seine eigenen Fehler zu erkennen und zu sagen wie er es hätte richtig machen können. Dies gilt halt für kleinere Sachen. Wenn man während einer Prüfung einen Fehler macht der das Patientenwohl gefährdet, hilft einem auch die Reflektion hinterher nix mehr ;)

So läuft die Prüfung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin ab.

Ob dies allerdings auch auf eine praktische Kenntnisprüfung zutrifft kann ich dir nicht sagen. Ich vermute aber, dass es ein bißchen anders abläuft.

Aber vielleicht hilft dir das ja trotzdem ein bißchen.

LG

Moni

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