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Momama203

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Erste Frage gestellt.
Momama203
28.07.2022, 14:00

Nicht an JGA teilnehmen und trotzdem bezahlen?

Ich wurde zu einem Jungesellinenabschied eingeladen, an dem ich gerne teilnehmen wollte und mich angemeldet habe. Nun hat meine Betreuungsperson sich verletzt und kann nicht auf meine Kinder aufpassen. Ich kann also nicht teilnehmen. Ich habe die Storno Gebühren für mein Hotelzimmer bezahlt, habe meinen Anteil an dem Hotelzimmer für die Braut bezahlt, habe das schon gedruckte T-Shirt bezahlt und auch meinen Anteil der Aktion die sie an diesem Tag machen wollen, bezahlt. ( Ca 150€) Nun wird aber von mir verlangt/erwartet, dass ich auch noch die Getränke und das Essen der Braut für den Tag anteilsmäßig übernehme. Irgendwie finde ich das doch ein bisschen unfair oder sehe ich das total falsch?

Geld, JGA
5 Antworten
Momama203
01.12.2019, 05:23

Kind krank bei Nachtschicht?

Hallo,

ich arbeite im Nachtdienst und habe heute am Sonntag noch eine Nachtwache. Am Montag kann mein Kind nicht in die Krippe, da es krank ist. Kann ich mich krank melden, obwohl der Montag ja nur mein Tag zum schlafen wäre ? Und nicht ein richtiger „Arbeitstag“. Der Dienst gehört nämlich zum Sonntag und der Sonntag kann von dem Papa abgedeckt werden.

Arbeitsrecht, Gesundheit und Medizin, Kinder und Erziehung
4 Antworten
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