Anlagen >25 kWp mit FRE (vor 2023 gebaut): Haben Anspruch auf Entschädigung bei Abschaltung (§14 EEG).
- Berechnung: Entgangene Einspeisevergütung (Durchschnittsertrag der letzten 3 Jahre).
-Aktion: Abschaltzeiten dokumentieren und beim Netzbetreiber geltend machen.
- Neu-Anlagen (ab 2023): Kein Anspruch unter 100 kWp.
Tipp: Netzbetreiber direkt kontaktieren und auf §14 EEG (alte Fassung) verweisen.
MfG dr.mst. Al Ibrahim