Anlagen >25 kWp mit FRE (vor 2023 gebaut): Haben Anspruch auf Entschädigung bei Abschaltung (§14 EEG).  

- Berechnung: Entgangene Einspeisevergütung (Durchschnittsertrag der letzten 3 Jahre).  

-Aktion: Abschaltzeiten dokumentieren und beim Netzbetreiber geltend machen.  

- Neu-Anlagen (ab 2023): Kein Anspruch unter 100 kWp.  

Tipp: Netzbetreiber direkt kontaktieren und auf §14 EEG (alte Fassung) verweisen.

MfG dr.mst. Al Ibrahim

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Ich bin dankbar für eine gesunde Familie und dass ich sorgenlos und ruhig schlafen kann. Ich bin dankbar, in einem hochentwickelten Staat zu leben. Hier können wir uns sicher sein, die beste medizinische Versorgung zu bekommen. Darum beneiden uns viele andere Menschen – auch meine Geschwister, die in Amerika leben."

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