Anfechtungswiderspruch bedeutet, dass ein bereits erlassener, belastender Verwaltungsakt (VA) mit dem Ziel der Aufhebung angefochten wird. Widerspruchsbefugnis ist hierbei die Rechtsverletzung von Seiten der Behörde gegenüber dem Bürger. Bsp.: Maulkorbpflicht für Ihren Hund - Sie sind nicht einverstanden und legen Anfechtungswiderspruch ein, um die Verfügung aufzuheben.Verpflichtungswiderspruch hingegen heißt, dass ein beantragter, jedoch bisher abgelehnter VA mit dem Ziel angefochten wird, dass ein begünstigender VA erlassen wird. Widerspruchsbefugnis ist auch hier die Rechtsverletzung aufgrund des möglichen Anspruchs auf den begehrten VA. Bsp: Ein abgelehnter Bauantrag wird durch Verpflichtungswiderspruch angefochten, um einerseits den belastenden VA aufzuheben und zum anderen einen begünstigenden VA (Baugenehmigung) zu erhalten.
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