Muss ich für Schäden an Türrahmen beim Auszug aufkommen?
Ich habe einen Termin mit meinem Vermieter für die Wohnungsübergabe in 2 Wochen abgemacht. Es gab bereits eine Zwischenübergabe, sodass der Makler unbesorgt die Wohnung vermitteln kann. Mein Vermieter hat nun ein rausgebrochenes Stück oben am Türrahmen der Küchentür gefunden. Zu sagen ist, dass die Tür schon vor meinem Einzug rausgenommen wurde und seitdem im Keller steht. Somit gab es mit der lädierten Stelle keinen Kontakt wie z.B. durch Türknallen oder ähnliches... Da die Stelle oberhalb des Türrahmens ist, eigentlich gar keine... Das Haus ist über 80 Jahre alt und gilt eher als Spekulationsgebäude... der Schaden ist also rein theoretisch nicht von mir verschuldet... und auch keine Gebrauchsspur. Muss ich trotzdem dafür finanziell aufkommen?