Diese Frage beschäftigt mich und meine ganze Familie seit Mai 2011. Ich wurde in einer sehr schmutzige Angelegenheit(siehe meine Fragen) unschuldig verurteilt. Momentan läuft Revision - Verfahren vor den BGH. Entscheidung müsste jetzt bald fallen - die Aussichten sind aber eher gering, schon statistisch gesehen... Wir wollten (und wir wollen) an die Öffentlichkeit gehen - ich habe, vor 3 Monaten eine lokale Zeitung angeschrieben, wollte einen Leserbrief veröffentlichen. Darauf rief mich der Chef-Reporter an und bat mich ein Artikel über die Sache zu schreiben. Er war bei uns zuhause, hat sich Akten angeschaut und Bilder gemacht - in wenigen Tagen sollte der Artikel erscheinen. Dann hat er sich mit der Rechtsabteilung beraten - sie rieten ihm die Revisionsentscheidung ab zu warten. Obwohl während des Gerichtsverfahren(7 Tage) die Zeitung mehrmals darüber berichtet hat. Ganz gleich wie die Revision entschieden wird, werden wir auf eigene Hand in die Öffentlichkeit gehen - mit Plakaten - Mahnwachen... Ich muss mich noch erkundigen, was man dabei beachten muss - ja es ist gefährlich , das müssen wir wissen - die Zunft ist sehr wehrhaft. Ich kann dich nur darin bestärken - pass aber gut auf, und lass uns über deine Erfahrungen wissen , und andersherum. Denn nur wer Willkür der Justiz an eigenen Leib erfahren hat , nur der/die kann nachvollziehen was das bedeutet - dabei werden ganze Familie in einem Handstreich vernichtet. Es kann sein, dass ich/wir den selben Weg anschlagen. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den ermittelnden Beamten haben wir gestellt - mal schauen was passiert.
Hallo, ich habe mich selber - freiwillig, einen Polygraphen-Test unterzogen - nachdem mich unser Nachbar beschuldigt hat , seine damals 12,5 Jährige Tochter angefast zu haben. Bei solchen Falschbeschuldigungen ist man machtlos, hilflos, ja völlig ausgeliefert.
Der POLYGRAPH , oder Lügendetektor ist in über 50 Ländern(darunter Belgien, Polen, USA...) anerkannt. In Deutschland werden solche Gutachten bei Familiengerichten anerkannt und bei Strafsachen ist den Richtern überlassen, ob sie so ein Gutachten als Beweismittel zulassen , oder nicht . Bei mir wurde , leider abgelehnt. Mich hat ein Anwalt vertreten , der sich sehr gut mit Polygraphen auskennt und dafür einsetzt dass es anerkannt wird.
Ich hatte nicht nötig den " zu beeinflussen" - bei mir hat es schon bei Kontrollfragen , die sehr harmlos sind angeschlagen und richtig angezeigt. Ein Beispiel: Ich sollte eine Zahl von 1 - 9 auf ein Zettel aufschreiben und den Zettel in der Tasche stecken. Später wurde ich nach 5 oder 6 Zahlen gefragt , ob ich sie auf geschrieben habe , ich sollte aufgeschriebenen Zahl bewusst lügen und der Polygraph hat schon bei diese "kleine Lüge" heftig ausgeschlagen/angezeigt. Dann kann man sich vorstellen wie der Mensch bei tat-bezogenen Fragen - bei der Versuch zu täuschen und zu lügen - da reagiert der Körper viel heftiger.
Die Entscheidung von BGH zu Polygraphen ist umstritten und bedarf es einer Neuprüfung - denn es kann nicht sein, dass in unseren Nachbarländern Juristen ganz gegenseitige Meinung haben - sind sie von anderen Welt - sind sie dumm - das glaube ich nicht!