Darf man als Hauseigentümer bedingungslos untervermieten?
Sehr geehrte Community, meine heutige Frage betrifft das Thema Mietrecht, da ich zur Untermiete wohne und diese Problematik mich beschäftigt.
Ein berenteter Hauseigentümer vermietet einen "Anbau" mit eigener Küchenzeile und Badezimmer an wechselnde Untermieter, treibt die Miete in Bar ein und ist ziemlich geheimnistuerisch, beinahe Paranoid, was die Publizität dieses Untermietverhältnisses betrifft. Zumal der Anbau ursprünglich zur Beherbergung von Gästen und Familienmitgliedern konzipiert war.
Darf man als Eigentümer eines Grundstückes Teile dessen ohne weiteres vermieten? Ich meine, bei einer Mietwohnung muss offensichtlich der Vermieter gefragt werden, doch ist diese Einnahmequelle für einen Eigentümer nicht steuerpflichtig? Welchem Zwecke dient die Geheimniskrämerei?
Ich bedanke mich im Voraus für die Aufklärung. LG