Hallo,
wenn das gesamte Haus dein Eigentum ist, dann ist es ein Mietwohngrundstück (ab 3 Wohnungen) und im Ertragswertverfahren zu bewerten.
Falls du nur Eigentümer/in der Wohnung bist, dann ist es Wohnungseigentum und ebenfalls im Ertragswertverfahren zu bewerten.