Heii Rexhaa,

Mit Vollverb als Gegenbegriff vor allem zu Hilfsverb ist das Verb im Satz gemeint, das der Träger der Bedeutung ist und allein das Prädikat eines Satzes bilden kann.

In dem Satz „Hans trägt die Tasche“ gibt es nur das flektierte Vollverb „tragen“. In der Satzvariante „Hans hat die Tasche getragen“ liegt das zweiteilige Prädikat „hat getragen“ vor. Mit diesem wird eine Aufteilung der Leistungen des Prädikats vorgenommen: „hat“ als Hilfsverb übernimmt die Bestimmung der Flexionskategorien Person, Numerus und Modus, während „getragen“ als Vollverb weiter die lexikalische Bedeutung übernimmt. Das Tempus (hier: Perfekt) wird mittels der gesamten Verbkonstruktion („hat getragen“) ausgedrückt.

Es gibt im Deutschen keine Verben, die ausschließlich als Hilfsverben fungieren können. Die drei existierenden Hilfsverben „haben“ „sein“ und „werden“ können auch rein als Vollverben fungieren. Sie erfüllen dann nicht nur die Leistung der Flexion, sondern besitzen auch eine eigenständige lexikalische Bedeutung: Im Satz „Hans hat eine Tasche“ bestimmt „hat“ Person, Numerus, Tempus und Modus und drückt gleichzeitig die Bedeutung „besitzen“ oder „mit sich führen“ aus. Gleiches liegt in den Fällen von „Hans ist in München“ („sein“ = „sich befinden“) und „Hans wird Lehrer“ („werden“ = „sich entwickeln zu“) vor.

Diese Differenzierung in Hilfsverb und Vollverb ist in Fachkreisen aber unter gewissen Aspekten umstritten.

LG Mimimaus1599

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