Antwort
Ich habe noch eine ERGÄNZUNG: Wäre ich bis zum Ende des Jahres in der Firma geblieben, hätte ich mehr als mit der Abfindung verdient. D.h., die Fünftelregelung würde gar nicht greifen (?).
Nach welcher Methode aber hat mein Arbeitgeber dann berechnet?
Herzlichen Gruß, Milvi