Hallo Leute,
ich mache zurzeit eine Ausbildung bei einem deutschen Mobilfunkunternehmen, bitte Respektiert, dass ich diesen nicht namentlich nennen darf. Seit einigen Wochen bin ich alleine im Shop von Morgens bis Abends. (was die Aufsichtspflicht verletzt) Ich bin im ersten bzw. seit August im 2. Lehrjahr. Nennswerter Aspekt: Die Ausbildung habe ich erst im Februar 2015 begonnen
Heute kamen 3 Jugendliche, der eine hat einen Vertrag mit dem iPhone 6 gemacht. Insgesamt wollte er 2 Verträge abschließen. Aber bei der Vertragseingabe wurde mir angezeigt, dass Jugendliche unter 21 Jahren nur einen machen dürfen. Nun musste ich eine Unterlage nochmal überprüfen und habe seine Tüte aus meiner Perspektive leer gesehen, also habe ich ihm in meiner Naivität ausversehen, dass zweite (vermeintlich erste) iPhone in die Hand gedrückt. Diese sind gegangen und erst nach dem die Kunden die dann nach kamen weg waren, habe ich bemerkt, das beide Geräte fehlen.
Nun zu meiner Frage, zählt das trotzdem als Diebstahl? Da er sich dessen ja bewusst war oder hab ich auf gut deutsch Pech gehabt. Ich überlege Ihn im namen der Firma anzuzeigen (hab ja seine Daten), aber weiß nicht ob eine Rechtliche Grundlage besteht. Wenn man was wertvolles findet und behält ist es ja auch eine Art Diebstahl.
Bitte keine unnötigen Kommentare, wie dumm ich denn bin, dass ist mir bewusst wie Naiv ich war. Mich interessiert der rein rechtliche Aspekt bzw. ob ich wegen grober Fahrlässigkeit belangt werden kann.
(Würde vor der Anzeige, das verschwinden des Handys dem Arbeitgeber melden)
Vielen Dank
Wäre für eine Aufklärung sehr dankbar