Da es sich um einen privatverkauf handelt bist du zu keinerlei Gewährleistung verpflichtet. Wenn dieser Roller gesehen und danach gekauft wurde hat es sich somit für dich erledigt! Wenn er rein im Internet verkauft wurde dann hat er das Recht wenn die Mängel nicht genau beschrieben wurden den Roller zurückzugeben, da es sonst eine Klage wegen Täuschung oder Betrug geben kann.

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