Ein einmal abgeschlossener Mietvertrag ist grundsätzlich wirksam. Es gibt kein gesetzliches Rücktrittsrecht. Ist der Mietvertrag von beiden Vertragsseiten unterschrieben, kann es sich der Mieter nicht „noch einmal anders überlegen“. Siehe http://www.mieterbund.de/1034.html Nun bin ich mir bei einem Untermietvertrag auch nicht ganz sicher.

Sollte Dir ein Aufhebungsvertrag gelingen, solltest Du zur Sicherheit auf einen schriftlichen Aufhebungsvertrag bestehen, der das Ende des Mietverhältnisses angibt.

Die Anforderungen fürs Studentenwerk werden nur Relewanz haben, wenn Du bei denen direkt mietest.

Weißt Du denn, ob Deine Vermieterin überhaubt untervermieten darf? Das könnte ggf. noch ein Ausweg sein.

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Sorry, vertippt

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Es kann u.a. an der Ernährung liegen aber auch eine Krankheit dahinter stecken.

Mal auf basische Ernährung umstellen, mehr trinken und mit Kernseife waschen. Ja genau, die Seife, die auch Oma früher benutzt hat. Wenn das nichts nutzt, würde ich mal zum Arzt gehen insb. wenn auch andere Körperflüssigkeiten strenger als zuvor riechen.

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Das Mietrecht ist grundsätzlich detailliert geregelt und auf konkrete Fälle zugeschnitten. Die Heizungsperiode wurde im Gesetz jedoch nicht geregelt. Da das Wetter sich nicht nach dem Gesetz richtet, ist das Bereithalten von Wärme Vermieterpflicht. Es gibt jedoch kein Gesetz zur Dauer der Heizperiode.In erster Linie gilt daher die vertragliche Vereinbarung.

Gibt es keine vertragliche Vereinbarung, so gilt die Vorgabe der Rechtsprechung, dass in der allgemeinen Zeit vom 1. Oktober bis zum 30. April die Heizung gesichert sein muss. In dieser Zeit ist die Heizung zwingend laufen zu lassen. Das bedeutet aber keine Befreiung von der Heizpflicht außerhalb dieser Zeit.

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Hat es geklappt?

Würde mich sehr interessieren, ob es rechtlich wirklich problemlos war und wie sich der Absatz entwickelt hat.

Wir habe einen selbstgeschriebenen Reiseführer, den wir für eine Stiftung als Hardcover-Buch verkaufen aber so schnell weg geht, dass wir das mit dem pdf auch überlegen.

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Auch wenn ein Jahr später!

Wahrscheinlich meinst Du diese http://kleinanzeigen.ebay.de/anzeigen/s-anzeige/berlin/kueche-esszimmer/glaeser/u3549702

Bei lieben Gästen stört es keinen und man kommt schnell ins Gespräch über "Halt mal bitte mein Glas" ;-)

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Es dürfen nur 11% auf die Jahresmiete bezogen erhöt werden. Die 11% müssen sich auf den Modernisierungsteil beziehen. Ist es eine gestrichene Fassade darf nur die Isolation inkl. Arbeitsleistung, jedoch nicht die Fassadenarbeit (Maler, Farbe, etc.) angesetzt werden.

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Wenn der Vermieter seine Leistung entsprechend des Mietvertrages erfüllt, kannst Du nur Fristgerecht (Frist s. Mietvertrag) kündigen. Alles andere wäre mit dem Vermieter zu verhandelt.

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Wenn es nicht so gut klappt, ggf. Stillhütchen nehmen... aber nicht immer sinnvoll schau hier http://www.rund-ums-baby.de/stillen/trinken_stillhuetchen.htm

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Also mehr als 2 Wochen hat es bei mir noch nie gedauert. Päckchen ist halt schlecht, da es keine Versicherung hat und ggf. alles futsch ist... Aber einen Nachforschungsantrag kannst du glaube ich trotzdem stellen. Nur sind die Erfolgschancen schlechter.

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Diese Frau hat scheinbar viele Probleme mit sich. Sicher ist es nicht schön, als Tochter diesen Konflikt zu ertragen. Aber was heißt krank? Das kann nur ein Arzt beurteilen. Ich würde mich halt von ihr fern halten.

Gut, dass Dein Vater sie nicht heiratet. Dir wünsche ich Ruhe vor ihr und Gelassenheit in der Situation.

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Ich denke, dass die "Katastrophen" nur die Ergebnisse unseres Handelns sind: Wir greifen so starkt in die Natur ein, dass sich dadurch vieles aus unserer Sicht ungünstig verändert. Wer weiß schon was z.B. durch die "positive" Windkrafträder verändert wird. Die Energie wird zumindest aus dem System gezogen für den Strom. Wie bei den Stauseen, die sowohl vor wie hinter der Stauung Fauna und Flora komplett verändert haben... und da gibt es viel Schlimmere "Sünden"

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Bei mir ist es unter C:\Programme\Common Files\Apple\Apple Application Support.

Am besten Apple Application Support suchen

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Kalorien können Dein Gewicht nur bedingt beeinflussen. Schlimmer noch, weniger essen führt meist zu einem Jojo-Effekt.

Versuche abends auf Kohlenhydrate zu verzichten. Je nach Blutzuckerspiegel, kann es bei großen Hunger in der ersten Tageshälfte auch sein, dass morgen ebenfalls die Kohlenhydrate zu reduzieren sind. Dann steigt der Blutzuckerspiegel nicht so stark und der Hunger hält sich in Maßen. Versuche halt viel Gemüse und Obst; lieber Reis als Kartoffeln und Mehlprodukte; und 5 x 30 min Bewegung in der Woche....


VIEL ERFOLG!!!

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Wir hatten mit der Wirtschaftskrise ein Tief. Jedoch sind Double Dips (W-Formationen) nicht selten, da Krisen Nachläufer haben, die die anfangende Erholung massiv stören können: "Nachdem der erste zyklische Aufschwung nach einer Rezession ausläuft, ist die Wirtschaft immer noch fragil. Bis sich der Arbeitsmarkt erholt hat, kann ein externer Schock sie aus dem Gleichgewicht bringen. Typischerweise werden diese Schocks durch Politikfehler ausgelöst. Im Moment sind jedoch keine Auslöser in Sicht, doch die grösste Gefahr droht der Wirtschaft von einer übermässigen Sparpolitik."

Siehe auch Ökonom Dr. Jan A. Poser

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