Hört sich eher nach einem Virus oder einem blöden Scherz an. Nix zahlen! Im Zweifelsfalle muss man die Festplatte platt machen und wieder neu aufspielen.

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Da für den Schwangeschaftstest nur Dein Urin benötigt wird stellt deine Regel kein Problem dar.

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Das ist richtig, reklamieren ist immer nur beim Geschäftspartner (Schuhgeschäft) möglich. Du kannst die Schuhe aber auch per Post zu dem Laden schicken. Ein Recht auf Rücknahme besteht jedoch nicht, da der Verkäufer das Recht der 2-maligen Nachbesserung hat. Das bedeutet das er Dir zweimal einen Umtausch oder Reparatur anbieten muß. Ein Anspruch auf Rückzahlung in Bar besteht nicht.

 

Mit schönen Grüßen aus Bötzingen

Mike

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Wenn Deine Arbeitszeiten prinzipiell 5 Std. von Mo-Do sind, kann der Arbeitgeber auf diese beharren. Da Du am Freitag nicht arbeitest, hast Du auch kein Anrecht auf einen bezahlten Karfreitag. Am Ostermontag hast Du Anrecht auf bezahlte 5 Std., da dies ja dein vertraglich festgelegter Arbeitstag ist. Den muss er Dir dann zahlen.

 

Gruß aus Bötzingen

Mike

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"Habe mittlerweile die verminderte Erwerbsunfähigkeitsrente, die aber nicht ausgezahlt wird."

 

Aus welchem Grund? Was stand denn im 1. Gutachten? Ein Anrecht auf einen anderen Sachbearbeiter hat man prinzipiell nicht, man kann sich aber an den "Teamleiter" der Abteilung wenden und einen anderen Sachbearbeiter "beantragen".

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Selbstverständlich kannst Du am Schalter auf das Konto deines Freundes einzahlen. Jedoch werden dafür Gebühren erhoben, welche von Sparkasse zu Sparkasse verschieden sind. Bei unserer Sparkasse kostet sowas 5 EUR. Das Einzahlen ist aber auch nur bei der Sparkasse möglich, bei welcher auch das Konto deines Freundes geführt wird.

 

Gruß aus Bötzingen

Mike

 

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Unterschreiben würde ich nix, zwingen kann er Dich dazu nicht. Anderst ist es bei dem Schadensersatz. Sollte man Dir nachweisen können dass Du grob fahrlässig zu Lasten deines Arbeitgebers gehandelt hast, und diesem dadurch finanzieller Schaden entsteht, so kann er Dich hierzu (auch teilweise) in Regress nehmen. Dazu müsste er Dich dann aber auch verklagen. Jedoch wird er vor Gericht kaum glaubhaft machen können, dass der Kunde nur aufgrund deines Fehlverhaltens gekündigt hat. Wende Dich hierzu aber am besten an deine zuständige Gewerkschaft (VERDI) oder an eine Rechtsberatung. Unterschreibe auf jeden Fall nix!!!

 

Gruß aus Bötzingen

 

Mike

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@all: Kommt mal alle herunter von eurem hohen Ross! Er hat was geklaut und ist erwischt worden. Wie er schreibt hat er Angst, was auch verständlich ist. Er ist 16 Jahre alt! Ich will nicht gutheißen was er gemacht hat, aber ich denke die meisten hier im jugendlichen Alter etwas getan, das vom Strafgesetzbuch sicher nicht erlaubt war....... Die meisten wurden halt nicht erwischt.

@kingeier: In deinem Alter ist es völlig normal das es zu einem Gerichtstermin kommt. Der Richter will sich von Dir und der Situation des ssiebstahls ein Urteil bilden. Ich denke das Dir die Sache sicher leid tut und das Du so etwas nie, nie, nie, nie mehr machen wirst. Gefängniss erwartet Dich auf keinen Fall, eher Sozialstunden.

Ich hoffe es war dein 1. mal das Du geklaut hast. Lass es besser gleich wieder sein. So was kann Dir deine Zukunft verbauen!

Alles Gute!

LG aus Bötzingen

Mike

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Was macht Sie sich für einen Kopf? Wenn O2 das Geld nicht will, ist doch gut. Sie hat Ihre rechtliche Pflicht getan. Nun ist O2 am Zug. Wenn die nix mehr unternehmen.....

Nur komisch das mir so etwas nie passiert!

LG aus Bötzingen

Mike

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Die Polizei wird in einem solchen Falle nicht helfen können, da die Verkehrsbetriebe in Ihren Fahrzeugen Hausrecht hat und dieses auch ausüben darf.

Die Dame hat aber die Möglichkeit sich zu dem erhöten Fahrpreisentgelt bei den Verkehrsbetrieben zu äußern. Wenn Sie dort den Fall darstellt, dürften diese auf die Nacherhebung verzichten.

In diesem Falle wäre es vielleicht gut gewesen, wenn Du Dich der frau als Zeugin ausgewiesen hättest und Dich dazu bereit erklärt hättest ihre Aussage bei den Verkehrsbetrieben zu bezeugen.

LG aus Bötzingen am Kaiserstuhl

Mike

P.S.: Auch die örtliche Presse (Radio, Zeitung....) interessiert sich immer für solche Vorkommnisse ;-)

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Wenn er nicht atraktiv wäre, warum sollten diese dann dort arbeiten......? Gehe aber davon aus das es sich hierbei nicht um Kellner oder Putzfrauen handelt, sondern eher um hochqualifiziertes Fachpersonal (Ingenieure ect.).

LG aus Bötzingen am Kaiserstuhl

Mike

P.S.: Ich will mit dieser Antwort aber keinesfalls Kellner oder Putzfrauen herabsetzen. Diese machen auch einen wichtigen Job! Es ging mir nur darum den Unterschied zu verdeutlichen.

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Hier gibt es keine generelle Antwort. Dies entscheidet die Arge von Fall zu Fall und nach Abwägung (Art der Stelle, ect.). Du solltest Dich sofort mit der Arge in Verbindung setzen und die schriftliche Einladung des Arbeitgebers vorlegen.

Wird aber schwer, da von Gesetzes Wegen eigentlich der (Neue) Arbeitgeber für die Erstattung zuständig ist.

Wichtig: Bitte vorher abklären, eine nachträgliche Bewilligung ist ausgeschlossen!

LG aus Bötzingen am Kaiserstuhl

Mike

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Der Gesetzgeber gibt dem Betrieb ein 2-mahliges Recht der Nachbesserung. Danach kannst Du auf Wandlung (Rückerstattung) bestehen. Allerdings muss es sich immer um den selben Defekt handeln, da nur explizit auf die reparierten (ausgetauschten) Teile ein Gewährleistungsrecht besteht.

LG aus Bötzingen

Mike

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In Baden-Würtemberg, und ich glaube überall anderst auch, ist es so: 3-jährige Lehre mit einem Notendurchschnitt besser als 2,0 in der Berufschule=Mittlere Reife.

LG aus Bötzingen am Kaiserstuhl

Mike

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Sollte es sich bei den Münzen um Sammlerstücke handeln, gibt es nur einen Rat: FINGER WEG!! Angelaufene Münzen sind selbstverständlich weniger Wert wie neuwertige. Werden Münzen aber nachpoliert, was jeder Sammler sehen wird, so nimmt deren Wert rasant ab!! Ergo: Angelaufene Sammlermünzen sind mehr Wert wie aufpolierte. Nimm die angelaufenen Münzen und bewahre diese in speziellen Münzbehältnissen auf. Die sind durchsichtige Platikboxen. Bekommt man für kleines Geld in jedem Münzfachhandel. Dann laufen sie wenigstens nicht noch weiter an ;-).

LG aus Bötzingen am Kaiserstuhl

Mike

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Ich kann Dir nur für Baden-Würtemberg antworten. Da ist es so: Wenn Du den Verein verlässt, wird der Spielerpass an den Verband zurückgegeben. Wenn Du bei einem neuen Verein anfängst, muss dieser den Spielerpoass beim Verband beantragen. Die prüfen ob und zu welchem Zeitpunkt du für einen neuen Verein Spielberechtigt bist. Wenn alles klar ist, schickt der verband einen NEUEN Spielerpass an deinen neuen Verein. Daruf ist nicht ersichtlich bei welchen Vereinen Du vorher warst.

LG aus Bötzingen am Kaiserstuhl

Mike

P.S.: Wenn der Verein aber beim Verband nachfragt, bekommt er deine ehemaligen Vereine selbstverständlich genannt ;-)

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Wenn Ihr noch einen gültigen Mietvertrag habt, müsst Ihr selbstverständlich weiter die Miete bezahlen. Wenn der Vermieter trotz Mietsverhältniß einfach in eure (auch leere) Wohnung geht, handelt es sich hierbei rein rechtlich um Hausfriedensbruch. Dieses kannst Du bei der Polizei anzeigen. Für die weggeworfenen Sachen kannst Du Schadensersatz verlangen, jedoch musst Du nachweisen das diese noch einen Wert hatten. Aber auch wenn diese keinen wirklichen Werrt mehr hatten (vielleicht nur Idiell), ist das wegwerfen durch deinen Ex-Vermieter eine weitere Sterafbare Handlung.

LG aus Bötzingen am Kaiserstuhl

Mike

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Suche Die die Telefonnumer des GV raus. Dieser gibt Dir seine Bankverbindung und das Aktenzeichen unter der Du die Rate bezahlen kannst. Mache am besten eine Kopie der Vereinbarung mit dem Gläubiger und sende Ihm diese auch zu. Dann sollte das alles klappen.

LG aus Bötzingen am Kaiserstuhl

Mike

P.S.: Zuständiges Amtsgericht des Gerichtvollziehers ist immer das Amtsgericht Deines Landkreises. Die haben auch die Asdresse und Telefonummer.

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