Hii :)

icj kann Ihnen echt nur anraten ihren HA aufzusuchen, mit Abzessen ist nicht zu spaßen! Mein Vater wäre daran fast gestorben...

auch wenn etwas Eiter/ Sekret raus kam, kann es immer noch sein das da noch sekret ist...

mir ist bewusst das man sich schämt sein Genitalbereich zu zeigen, aber Sicherheit geht vor!

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Hallöchen :)

Antibiotika sind leider keine schmerzlindernde Medikamente. Sie helfen nur wenn man eine Entzündung hat, (Entzündungen führen aber auch zu Schmerzen).

Vllt hast du ja eine Entzündung, dies rechtfertigt aber nicht, dass du an Schmerzen „leidest“.

Ich würde an deiner Stelle zu einer Apotheke gehen und etwas gegen die Schmerzen zu besorgen, evtl. Ibuprofen oder Novaminsulfon (Metamizol), beide Präparate sind auch entzündungshemmend, lass dich dort beraten was du am besten dagegen unternehmen kannst. Zahnschmerzen sind meiner Meinung nach der schlimmste Schmerz :/

LG und Gute Besserung!

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Ja stimmt!

Hallöchen,

deine Augen gewöhnen sich ganz schnell an Sehstärken. Ich würde dir das Tragen einer Brille mit Sehstärke abraten!

Klär das am besten mit einem Augenarzt ab, ob du eine Brille brauchst oder nicht.

Brillen mit ganz normalen Gläsern könntest du ohne jegliche bedenken tragen.

LG :)

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Hallöchen, hoffe das ich dir etwas weiterhelfen kann

Keine abgeschlossene Berufsausbildung/kein abgeschlossenes Studium

Volljährige Kinder, die weder Berufsausbildung noch Studium absolviert haben, erhalten Kindergeld:

  • während der Wartezeit (nicht länger als vier Monate) auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz
  • in der Zeit der ersten Berufsausbildung bzw. während des Erststudiums
  • während der Überbrückungszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten

In diesem Fall ist es bedeutungslos, wie viel die Kinder arbeiten bzw. wie viel sie verdienen.

Abgeschlossene Berufsausbildung/abgeschlossenes Studium

Volljährige Kinder, die schon eine Ausbildung oder ein Studium absolviert haben, und

  • auf einen zweiten Ausbildungs- oder Studienplatz warten
  • einer zweiten Ausbildung bzw. einem zweiten Studium nachgehen
  • die Zeit zwischen zwei Ausbildungen überbrücken

haben nur dann Anspruch auf Kindergeld, wenn die Beschäftigung, der sie nachgehen, als unschädlich zu bezeichnen ist.

Unschädliche Erwerbstätigkeit

Die Familienkasse klassifiziert eine Beschäftigung dann als unschädlich,

  • wenn die Erwerbstätigkeit im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses ausgeübt wird (Ausbildungsmaßnahme muss allerdings Gegenstand des Dienstverhältnisses sein)
  • wenn es sich bei der Erwerbstätigkeit um eine geringfügige Beschäftigung handelt (Mini-Job bzw. 450-Euro-Job; grundsätzlich ist hier die Einstufung des Arbeitgebers maßgeblich)
  • wenn die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit insgesamt nicht mehr als 20 Stunden beträgt (hierbei zählt stets die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit)
  • Wird die Beschäftigung nur vorübergehend (nicht mehr als zwei Monate am Stück) ausgeweitet, ist das nicht problematisch, wenn die durchschnittliche Arbeitszeit während des gesamten Berücksichtigungszeitraums im Kalenderjahr nicht mehr als 20 Stunden beträgt.
Kind befindet sich in Ausbildung/Studium

Damit ein Kind, dass sich in der Berufsausbildung oder im Studium befindet, in der Altersphase zwischen 18 und 25 Kindergeld erhält, muss die Ausbildung bzw. das Studium zielführend für den späteren Beruf sein.

Die Kindergeldzahlung erlischt bei Ausbildung oder Studium spätestens in dem Monat, in dem das offizielle Prüfungsergebnis schriftlich mitgeteilt wird – auch wenn der Ausbildungsvertrag diesen Zeitpunkt überdauert oder das Kind noch immer als Student immatrikuliert ist.

Ausführlichere Informationen zum Thema – vor allem zur Differenzierung von Erst- und Zweitausbildung – gibt es unter Kindergeld in Ausbildung.

Anerkannte Schulformen

Die Familienkasse erkennt folgende Schulformen zur Ausbildung/zum Studium an:

  • Allgemeinbildende Schule
  • Fachoberschule
  • Berufskolleg/Berufsfachschule
  • Berufsakademie
  • Hochschule/Universität
  • Fachhochschule
  • Betriebliche Ausbildung

Falls es innerhalb der Ausbildung/während des Studiums aus Krankheitsgründen oder wegen Mutterschaft zu Unterbrechungen kommt, bleibt der Anspruch auf Kindergeld dennoch bestehen. Nicht zulässig sind allerdings Unterbrechungszeiten, die der Kinderbetreuung nach Ende des Mutterschutzes dienen – Stichwort Elternzeit.

Übergangszeit nach dem Schulabschluss

Zwischen dem Schulabschluss und einer anschließenden Berufsausbildung besteht weiterhin Kindergeldanspruch, jedoch nur für einen Zeitraum über vier Monate. Diese Übergangsregelung gilt für die Zeit zwischen Schulabschluss und

  • Lehre/Berufsausbildung
  • Studium
  • Wehr- bzw. Zivildienst (zum 01.07.2011 ausgelaufen) oder einem entsprechenden Ersatzdienst
  • Europäischem Freiwilligendienst oder Auslandsdienst nach dem Zivildienstgesetz
  • einem Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahr

Egal welchen beruflichen Weg das Kind einschlägt: Werden Dienst, Berufsausbildung oder Studium nicht angetreten/begonnen, erlischt der Kindergeldanspruch.

…das Kind ist ausbildungssuchend

Auch ein Kind, das ausbildungssuchend ist und gegenwärtig in keinem Ausbildungsverhältnis steht, hat zwischen 18 und 25 Anspruch auf Kindergeld: jedoch nur, wenn es aufgrund von Erfolglosigkeit keine Ausbildung zum ehesten Zeitpunkt antreten kann.

Vorausgesetzt wird hier, dass das Kind sich ernsthaft um eine Ausbildungsstelle bemühthat. Die Erfolglosigkeit muss nachweisbar sein; dies kann beispielsweise durch das Vorlegen der erfolgten Bewerbungen geschehen.

Ist das Kind bei der Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit/ beim Jobcenter als Bewerber um eine Ausbildungsstelle/für Bildungsmaßnahmen registriert, zählt dies als ausreichender Beleg.

Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres

Kindergeld wird grundsätzlich höchstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt.

Quelle: https://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder.html

LG :)
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Hallo :)

Schwere chronische Depressionen können nur mit Hilfe eines multiprofessionellen Teams kuriert werden!!

Es kommt auf jeden Fall zur Vernachlässigung der körperlichen und psychischen Faktoren

beispiele sind halt die soziale Isolation Appetitlosigkeit und Antriebslosigkeit, oder auch wie du es nennst zur negativen Aussehen.

LG

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Hallöchen:)

Am besten ist es das du auf deine Gefühle achtest und deinem Herz folgst. Wir können dir liebend gerne Ratschläge geben aber entscheide immer für dich selbst, bevor du nacher etwas bereust !

Also an deiner Stelle würde ich ihr das persönlich an einem Ort, wo ihr beiden in Ruhe euch unterhalten könnt erzählen, bevor sie das von anderen hört. Sei offen und ehrlich, bleib ruhig und erklär ihr alles.

Vllt weiß sie es ja und es stört sie NICHT, denn LIEBE kennt keine Grenzen!!

Also trau dich und rede mit ihr, wenn sie dich so akzeptiert wie du bist, ist der erste Schritt erledigt.

LG und viel Glück 🍀

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Hallöchen ,

hoffe das meine Meinung dir weiterhelfen kann:D

Gladiator , Final Destination, Der Grinch, Madagascar , Constantine, Amityville Horror ....

und viele weitere

LG :)

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Hallo, hoffe das ich dir weiterhelfen kann:)

Hypochonder sind davon überzeugt, ernsthaft körperlich krank zu sein, obwohl es keinen medizinischen Hinweis dafür gibt. Hypochondrie ist eine psychische Erkrankung, die oft erst spät behandelt wird – denn die Betroffenen glauben nicht, dass ihre Beschwerden eine psychische Ursache haben könnten.

(Quelle:https://www.google.com/amp/s/www.onmeda.de/amp/krankheiten/hypochondrie.html)

LG und lass dich nicht ärgern!

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Hallöchen:)

Wenn nach deinem Fall keiner der beiden infiziert ist besteht keinerlei Gefahr einer Infektion mit HIV

Vorab rate ich dir immer geschützten Geschlechtsverkehr zu haben(bei Partnern wo du dir nicht zu 100% sicher bist) den HIV ist nicht die einzigste sexuell übertragbare Erkrankung!

Man kann sich natürlich mit dem HI-Virus infizieren wenn man mit jemandem intim wird (ungeschützt) der an HIV infiziert/erkrankt ist. HIV wird meist durch ungeschützten Sex übertragen. Wie hoch die Wahrscheinlichkeit liegt sich daran zu infizieren hängt zB vom Immunsystem und vielen weiteren Faktoren ab und vom HIV Erkrankten.

Ich weiß ja nicht wie alt du bist, an deiner Stelle würde ich mich wo anders informieren lassen, es gibt extra Internetseiten die einem weiterhelfen.

https://www.aidshilfe.de/hiv-aids

LG :)

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