Das kommt darauf an, wie viel Risikobereitschaft vorliegt, denn es liegen diverse Möglichkeiten vor.

Beginnen wir bei 0 = hinnehmen und drin leben und enden bei 10 = Konsequenzen des Kampfes für Meinungsfreiheit

0: Du nimmst es hin und arrangierst Dich damit, beispielsweise weil du Angst vor etwaigen Repressalien hast oder das sogar cool findest, weil Dir so das Denken abenommen wird und Du einen engen Rahmen gesteckt bekommst, nach dem Du Dich streng richten kannst. Vielleicht kennst Du es aber auch gar nicht anders mehr und entsprechend ist es schon gelebter Alltag.

1: Du findest es doof und versuchst Dich da, wo es geht drumrum zu lavieren. Zum Beispiel mit Hilfe von VPN oder anderen. Allerdings machst Du dies nur heimlich und vorsichtig. Nach außen hin bleibst Du der brave, linientreue Bürger.

2: Wie 1, nur dass Du Dich in einem begrenzten Rahmen auch traust mal was zu sagen.

3: Du machst das eine Weile mit und dann packst du Deine Koffer und wanderst vorübergehend aus - so dies kein Problem ist.

4: Wenn Du die Möglichkeit hast - weil es keine Einparteienregelung gibt - gehst Du in die Opposition und kämpfst auf politischen Wegen gegen diese Entwicklung

5: Du wanderst aus/fliehst, egal ob es illegal ist.

6: Du kämpfst mit all Deinen Dir zur Verfügung stehenden Mitteln gegen diese Einschränkungen und gegen den Staat beziehungsweise seinen Zielen dahingehend. Allerdings scheust Du vor Extremen zurück, da Du Dich trotzdem einer gewissen Moral/dem Gesetz o.ä. verpflichtet fühlst oder schlicht nicht bereit bist Dich zu weit aus dem Fenster zu lehnen.

7-9: Wie 6, nur in immer weiteren Kreisen bis hin zu:

10: Du gründest mit Leuten eine Widerstandsgruppe oder schließt Dich dem bestehenden Widerstand an und opponierst. Opponieren heisst in diesem Extremfall auch die Anwendung von Gewalt. Du bist bereit jegliche Konsequenzen zu tragen, inkl. Gefängnis oder Tod.

Und damit habe ich sicher noch lange nicht alle Möglichkeiten aufgezählt :-)

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Gibt es irgendwelche Anhaltspunkte, dass es sich bei dem Hund nicht um einen OEB handelt sondern mindestens um einen Mischling, wenn nicht gar einen sogenannten Listenhund?

Wegnehmen nicht zwingend, wenn es so etwas ist aber unter anderem zu einem Wesenstest verdonnern und die Steuern würden, wenn nachweisbar ist, dass es ein Listenhund ist, steigen. Zudem die Auflagen (Leinenzwang, Maulkorb etc.)

Grüße

Micky

PS: Gegen das Mitnehmen hätte auch erfolgreich Protest eingelegt werden können. Ausnahme: der Hund hat aggressives Verhalten an den Tag gelegt und schlimmstenfalls wen angegriffen.

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Hi, das kommt ein bisschen darauf an, ob in den letzten Jahren freiwillig Geld in die Arbeitslosenversicherung gezahlt wurde.

Zudem ist die Frage zu klären, wie lange bereits in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wurde und ob vor der Selbständigkeut Zeiten abgerufen wurden.

Vielleicht hilft dieses Zitat eines Anwalts:

Als ehemaliger Selbständiger müssen Sie für den Arbeitslosengeldbezug in den letzten 24 Monaten vor der selbständigen Tätigkeit mindestens 52 Wochen in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Der Anspruch als solcher darf noch nicht ausgeschöpft sein.

Allerdings muss innerhalb der Rahmenfrist von 24 Monaten ein Versicherungsverhältnis von 12 Monaten bestanden haben, §§ 117, 123, 124 SGB III.

In dem Fall ist nur ALG II drin und muss entsprechend auch beantragt werden. Um alles im Detail zu klären, lohnt sich der Weg in die Beratung bei der Arbeitsagentur.

Viele Grüße

Micky

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Hallo,

also hier sind einige Links, die helfen könnten:

http://www.studieren.at/fachhochschulen/auslaendische-studierende

https://www.oeh.ac.at/studieren-%C3%B6sterreich-0

https://www.migration.gv.at/de/leben-und-arbeiten-in-oesterreich/kinder-und-bildung/studieren-in-oesterreich.html

http://www.auslaender.at/forum/beratung-studenten/

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/16/Seite.160102.html

Helfen kann zudem in jeder Uni das Referat für ausländische Studenten. Für Wien ist der Link hilfreich:

https://www.oeh.ac.at/ar

Viel Erfolg und Grüße

Micky

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