du solltest vielleicht jetzt zwei wochen warten , ich denke mal das du zu schnell gedehnt hast und dein gewebe gerissen ist -.-

das dauert , lass den ohrring auf jeden fall drin weil das loch sonst in der tat schnell zu ist :D

hatte das problem auch , mit einer dehnschnecke , also ist es egal :) nehme das nächste mal den 1,6 dehnstab und LANGSAM dehnen , dann passt das :)

...zur Antwort

JUNGE :D:D::D:D:D:D: COOL UP HAT 5 prozent oder so :D:D:D:D

...zur Antwort

deine haare sind dann eventuell orange ;D

aber die haare rot zu färben , is echt der größte fehler den man in sachen haare färben machen kann :/

ab ich auch gemacht bis mir dann mal jemand gesgat hat , das man diese farbe nicht einfach überfärben kann wenn man kein bock mehr drauf hat :)

die roten farbpigmente müssen RAUSWACHSEN

man kann es NICHT überfärben

ich würde das garnicht emfpehlen , sieht zwar geil aus aber macht viel ärger

...zur Antwort

GIB IHR ,oder fick sie :D

...zur Antwort

du musst deine haare unter den deckhaaren kürzer und stufig schneiden , das sorgt dafür , das sie nicht sp platt runterliegen :)

...zur Antwort

geht einfach mal aus dem zimmer herraus

legt ihm etwas das er gerne frisst vor die nase und dann in abständen bis zur tür

dann müsst ihr warten , und ich am besten in ein anderes zimmer begeben ...

wäre ich ein kanienchen würde ich ach nicht reaus kommen wenn da so viele leute stehen :D

zu not müsst ihr halt das schlafzimmer umräumen:D:D:DD

...zur Antwort

nach der grundschule bekommt man ja LOGISCHER weise einen neuen lehrer ...

denn man dann EIGENTLICH bis zur siebten hat :) also in der achten bekommt man eigentlich einen neuen lehrer :)

den hat man dann für GEWÖHNLICH den rest der schulzeit :)

...zur Antwort

in der zukunft ??

...zur Antwort

:D ich find das schwarze am besten :)

aber is der reisverschluss vorne auch zum aufmachen ?

ich meine wenns FÜR party mit alk sein sollte ,weiss ich ja nicht , ob du das kleid bis zu ende der party noch anhast :) :D;D

nee spass bei seite :) schockt richtig , also in schwarz siehts schön aus , der rest ist zu auffälltig für meinen geschmack :)

...zur Antwort

Das Strafgesetzbuch sagt dazu folgendes:

§ 223 Körperverletzung

(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Das ist also von den Gesamtunständen abhängig, z.B. ist das die erste Körpeverletzung des Täters, war vorher ein Streit, hat der Verletzte irgendwie provoziert etc. Danach wird dann vor Gericht entschieden, wie die Strafe ausfällt. Bei Körperverletzung heißt es "bis 5 Jahre" oder "Geldstrafe". Daher ist es ohne die nähren Umstände eigentlich unmöglich etwas vorherzusagen. Und selbst dann, wenn man die Umstände kennt, ist es noch sehr schwierig etwas zu sagen. Es ist vom Richter, der Verteidigung und von Staatsanwalt mit abhängig oder ob Täter nachher vor Gericht geständig ist usw. Du wirst also auf das Verfahren warten müssen.

das gante gilf aber für erwachsene

ich denke der jenige wird nur sozialstunden oder geldstrafe bekommen

...zur Antwort