Antwort
Mietet der Kunde ein Gerät, so bleibt es im Eigentum von Vodafone.
Für Mängel, die während der Dauer des Mietverhältnisses am Gerät auftreten und nicht
auf eine unsachgemäße Behandlung der Mietsache zurückgehen, haftet Vodafone nach den gesetzlichen
Bestimmungen. Eine verschuldensunabhängige Garantiehaftung (§ 536a Abs. 1, Fall 1 BGB) ist
ausgeschlossen.
Quelle: https://www.vodafone.de/downloadarea/kabel-agb-internet-telefon.pdf