Hallo,

Danke fuer die Infos... Naja, ich habe es insofern vergessen, weil ich diese Möglichkeit in meinem Steuerprogramm per Zufall erst dieses Jahr gesehen habe. Demnach scheidet grobe Fahrlässigkeit wohl aus. Und ich habe ein Zweifamilienhaus; unten die Schwiegereltern und oben ich mit Familie. Als was geltend machen.. Hmm... Was wäre denn besser?

Michael

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