Hallo und guten Tag! gebt doch bitte der Frau eine klare, fachkompetente Antwort! Sie ist auf diese Seite gekommen um eine Antwort von Experten zu erhalten!

Gerade um sich aus diesem "Teufelskreis" und der Tatsache, das am Monatsende noch zuviel Monat aber nur wenig Geld übrig ist, sollte man als Privatperson eine Verbraucherinsolvenz anstreben. Warum? damit nicht wahlos Gläubiger per Pfändung auf Dein Konto zugreifen können und ständig irgendwelche Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen. Im Zuge der Verbraucherinsolvenz wird sich mit jedem einzelnen Gläubiger auseinander gesetzt und ein Vergleich ausgehandelt. Durch die Anzeige des Eintrittes in die Verbraucherinsolvenz, erster Schritt ist der Versuch einer aussergerichtliche Schuldenbereinigung,werden alle Pfändungsversuche gestoppt. Um die Fragewas kann gepfändet werden zu beantworten:

1.Was passiert mit einer Lohnpfändung, wenn der Schuldner sich im Insolvenzverfahren befindet ? 1.1 Während der Dauer des Insolvenzverfahren durch § 36 Abs. 1 Satz 2 der Insolvenzordnung ist festgelegt, dass alle Bestimmungen über die Grenzender Pfändbarkeit des Einkommens (§§ 850, 850 a, 850 e, 850 f Abs. 1, 850 g, 850 h, 850 i) auch im Insolvenzverfahren gelten. Der pfändbare Teil des Einkommens muss dann vom Arbeitgeber an den Insolvenzverwalter abgeführt werden. Eine Auszahlung an einen pfändenden Gläubiger ist dem Arbeitgeber nicht mehr möglich. 1.2. Restschuldbefreiungsphase / Wohlverhaltensperiode Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens und mit Beginn der Restschuldbefreiungsphase erfolgt die Einziehung des pfändbaren Teil des Einkommens durch den vom Gericht ernannten Treuhänder aufgrund der Abtretung, welche der Schuldner bereits mit seinem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens erklärt hat. Während dieser Zeit sind Pfändungen in den pfändbaren Teil des Netto-Einkommens für die Gläubiger nicht möglich. Die gilt auch für diejenigen Gläubiger, die erst nach Abschluss des Insolvenzverfahrens mit dem Schuldner in geschäftlichen Kontakt getreten sind und denen erst jetzt eine Forderung zusteht. Sie haben einerseits am Insolvenzverfahren nicht teilgenommen, können gleichwohl wegen ihrer Ansprüche für die Dauer der Wohlverhaltensperiode nicht in das pfändbare Vermögen des Schuldners vollstrecken.

MfG

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Hallo und guten Tag! erlauben Sie mir hier den ganzen Werdegang und die Möglichkeiten einmal zusammenfassend darzustellen:

Für überschuldete Verbraucher gibt es ein gesetzlich geregeltes Verfahren zur Schuldenbereinigung, an dessen Ende die verbleibenden Verbindlichkeiten erlassen werden können ("Restschuldbefreiung"). Der sog. Verbraucherkonkurs bietet die Chance für einen wirtschaftlichen Neuanfang und gibt Hoffnung für ein weiteres Leben ohne Schulden.

Das Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet drei verschiedene aufeinanderfolgende Wege, die aus der Überschuldung zur Schuldenbefreiung führen: I. Außergerichtliche Einigung

Schuldenbefreiung kann auch ohne gerichtliches Verfahren erreicht werden. Sie können Ihren Gläubigern vorschlagen wie Sie sich die Bereinigung Ihrer Schulden vorstellen. Vorausgesetzt, alle Gläubiger stimmen Ihrem Plan zu und Sie halten die Vereinbarungen ein, sind Sie mit Einverständnis der Gläubiger ihre restlichen Schulden los.

Wenn dies nicht gelingt, benötigen Sie eine Bescheinigung von einer sog. geeigneten Person oder Stelle, dass die außergerichtliche Einigung gescheitert ist. Darin sind die wesentlichen Gründe des Scheiterns anzugeben und der gescheiterte Plan beizufügen.

"Geeignete Personen" sind Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare "Geeignete Stellen" sind Schuldnerberatungsstellen, die nach den Ausführungsgesetzen der Bundesländer anerkannt sind. II. Schuldenbereinigungsplan

Ist die außergerichtliche Einigung gescheitert, können Sie beim zuständigen Insolvenzgericht das Verbraucherinsolvenzverfahren beantragen.

Bevor jedoch das gerichtliche Insolvenzverfahren eröffnet wird, unternimmt das Gericht einen zweiten Versuch einer einvernehmlichen Schuldenbereinigung. Ihr Vorteil ist, dass jetzt nicht mehr alle, sondern nur noch die Mehrheit der Gläubiger zustimmen muss. Das Gericht kann dann unter bestimmten Voraussetzungen die Zustimmung der Gläubiger, die Ihren Plan ablehnen, ersetzen.

Wird der Plan angenommen, erübrigt sich das weitere Verfahren Wenn Sie dann die vereinbarten Zahlungen leisten, werden Ihre verbleibenden Schulden erlassen.

Hat der Plan dagegen keine Aussichten von den Gläubigern angenommen zu werden, entscheidet das Insolvenzgericht, dass das Verfahren über den Schuldenbereinigungsplan nicht stattfindet.

III. Restschuldbefreiung

Ist eine gütliche Einigung mit den Gläubigern nicht möglich oder war der Schuldenbereinigungsplan von vorneherein nicht erfolgversprechend, prüft das Insolvenzgericht, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung des gerichtlichen Insolvenzverfahrens vorliegen. Eine Voraussetzung ist die bestehende oder drohende Zahlungsunfähigkeit. Außerdem müssen die Kosten des Verfahrens gedeckt sein oder es muss ein Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten gestellt werden.

Ist das Verfahren eröffnet, wird - soweit vorhanden - Ihr pfändbares Sach- und Geldvermögen verwertet. Das Gericht prüft anschließend, ob von den Gläubigern berechtigte Grunde vorgebracht werden, die eine Schuldenbefreiung nicht zulassen Wenn keine Versagensgründe festgestellt werden, kündigt das Gericht die Restschuldbefreiung an. Dann müssen Sie sich für die Dauer von sechs Jahren Ihren Gläubigern gegenüber "wohlverhalten", Halten Sie diese Verpflichtungen ein, erteilt Ihnen das Insolvenzgericht nach Ablauf von sechs Jahren die Restschuldbefreiung.

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Nun hab ich eine ganze Weile die zum Teil abstrakten Vorstellungen und wiedersinnigen Bemerkungen zum Thema Unternehmensberatung verfolgt und wundere mich eigentlich, das kein (Experten-)Kollege bisher dagegen gehalten hat. Sicher, schwaze Schafe gibt es überall zumal die Berufsbezeichnung "Unternehmensberater" nicht geschützt ist aber, wie findet man den einen ECHTEN Unternehmensberater mit ECHTEN Qualifikationen ? das sind die Berater die man bei der IHK bzw. Handwerkskammer benannt bekommt und die z.B. in der KfW-Beraterbörse gelistet sind. Diese Berater sind hinsichtlich ihrer Quaklifikatition geprüft und werden auch ständig überprüft. Da gibt es kein Mauscheln und Murksen. Wenn also Jemand ERNSTHAFT etwas über Unternehmensberatung wissen möchte, soll er es hier sagen und ich werde gerne versuchen seine Fragen zu beantworten.

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Möchte mich auch zu diesem Thema äussern denn die Betrügereien laufen nicht nur über Spanien sondern auch über Finnland. Da bietet eine Martinna Kinsfelt aus Tampere in Finland einen super Mercedes zu einem super Preis an. Dann, in der E-mail (Korrespondenz auf englisch)wird von einer Treuhand-Transportfirma rk-logistic gesprochen die den Transport übernimmt. Transportkosten zahlt sie. Man hat dann 5 Tage Zeit um das Auto zu testen usw. Geld soll dann nach Griechenland überwiesen werden und das Auto geht auf die Reise. DER BLANKE SCHWINDEL !!!! Es gibt eine Internetseite wo die Schwindler gelistet sind (mit Bild der Homepage) da sollte man nachschauen wenn man sich nicht sicher ist oder im Betrugsfall die Seite dort melden!!!! http://escrow-fraud.com/

Michael

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