Es ist für uns schwer zu sagen was dich erwartet. Ein Freund von mir war auch negativ bekannt durch seine Jugend gegenüber der Polizei und hatte Betrug begannen in 19 Fällen.
Er stand auch unter Bewährung wegen Ladendiebstahl kam aber mit einer weiteren Bewährung davon.
Wiedergutmachung ist ein wesentlich wichtiger Schritt bei sowas. Es zeigt dem Gericht, dass du Reue zeigst und bereit bist deine Fehler wiedergutzumachen.
Du und dein Anwalt sollten die Tatsache das du Wiedergutmachung betrieben hast definitiv vor Gericht erwähnen, da es sich strafmildernd auswirken kann.
Du solltest aufjedenfall ehrlich vor Gericht sein und Geständig sein, denn das mögen Richter und Staatsanwälte gerne und es wird in den meisten Fällen auch im Strafmaß berücksichtigt.
Und es hängt auch davon ab ob du unter Jugendstrafrecht oder erwachsenem Strafrecht fällst.
Was deine Bewährung angeht kann es natürlich sein, dass diese widerrufen wird.
Dies ist aber nicht Zwingend der Fall. Es kommt unter anderem darauf an weshalb die andere Bewährung zustande kam.
Wenn du eine Bewährung wegen Betruges bereits hattest und du jetzt wieder wegen Betrug vor Gericht stehst wird sie mit sehr großer Sicherheit widerrufen.