schönen guten Morgen!
und zwar beginne ich am 03.12.18 meine AGA bei der Bundeswehr. Und die Frage ist folgende:
Zu mir: unbefristeter Arbeitsvertrag und SAZ2, Arbeitgeber 1500 Mitarbeiter , keine Kurzarbeit
Beworben hab ich mich als SAZ2 und mir wurde ein Bescheid eingelegt das bei mir das arbeitsplatzschutzgesetz gilt. Das wenn ich nach der Grundausbildung zurück zu meinem alten Arbeitgeber möchte, dieser mich dann auch wieder aufnehmen muss da ich ja „nicht“ kündige.
Nun hab ich meine dienstantrittsaufforderung beim Arbeitgeber abgegeben und er meint laut ihrem Anwalt muss ich kündigen, da das arbeitsplatzschutzgesetz nur früher galt und nicht mehr heute. Bei der Bundeswehr meinen die, ich darf nicht kündigen, bzw wenn ich kündige verfällt mein Schutz und ich stehe leer da wenn ich nicht zum saz nach der aga ernennt werde. Hab mich bestimmt 50minuten mit der Bundeswehr rumgeschlagen bis ich jemanden erreicht habe der sich auskennt aber in diversen Foren und auch hier gibt es unterschiedliche Aussagen. Muss kündigen oder muss nicht kündigen. Gibts das Arbplschg oder gibts das nun nicht.
Ich hoffe auf kompetente Antworten.