Vermieter droht mit Rechnung für Wasserschaden

Hallo zusammen,

bin neu hier und hoffe das mir jemand helfen kann da ich nicht weiter weiß. Seit ich mein Zimmer in der WG gekündigt habe versuchen mir die Vermieter das Leben schwer zu machen. Ich wurde bereits angeschrien, beleidigt und mir wurde meine Post für 10 Tage vorenthalten weil man sie angebelich nicht im Briefkasten gesehen hat. Dementsprechend bin ich sehr gereizt und kümmere mich auch nicht mehr allzu sehr um die Wohnung was nicht heißt das etwas zu Bruch geht. Die WG war ursprünglich eine 4er WG wobei in den letzten 3 Monaten 2 meiner Mitbewohner ausgezogen sind und jetzt werde ich auch ende des Monats meine Sachen packen. Das mal als Rahmeninformation. Nun habe ich folgendes Problem: letzte Woche habe ich nach dem Duschen in der Badewanne die an einer Dachschräge anliegt und keinen Duschvorhang besitzt geduscht und dementsprechend nass ist es geworden. Meine Vermieterin die mir scheinbar nachschnüffelt hat das natürlich sofort festgestellt und sich bei mir beschwert woraufhin ich das Bad aufgewischt habe. Danach hat sie mir aber noch mit einer Rechnung wegen eines angeblichen Wasserschadens gedroht. Oberflächig festzustellen war nichts aber da das Bad teilweise nicht gefugt ist und Risse in der Wand sind kann ich mir durchaus vorstellen das etwas Wasser versickert ist. Nun meine Frage: Kann ich wirklich mit sowas belangt werden obwohl das Bad unzureichend versiegelt ist und es 3 wetere Mitbenutzer gab? Danke für alle Antworten.

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Ok danke erstmal für die Infos allerdings wurde bis jetzt kein schaden festgestellt hoffe mal das es so bleibt in einer Woche bin ich eh ausgezogen

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Vermieter droht mit Rechnung für Wasserschaden

Hallo zusammen,

bin neu hier und hoffe das mir jemand helfen kann da ich nicht weiter weiß. Seit ich mein Zimmer in der WG gekündigt habe versuchen mir die Vermieter das Leben schwer zu machen. Ich wurde bereits angeschrien, beleidigt und mir wurde meine Post für 10 Tage vorenthalten weil man sie angebelich nicht im Briefkasten gesehen hat. Dementsprechend bin ich sehr gereizt und kümmere mich auch nicht mehr allzu sehr um die Wohnung was nicht heißt das etwas zu Bruch geht. Die WG war ursprünglich eine 4er WG wobei in den letzten 3 Monaten 2 meiner Mitbewohner ausgezogen sind und jetzt werde ich auch ende des Monats meine Sachen packen. Das mal als Rahmeninformation. Nun habe ich folgendes Problem: letzte Woche habe ich nach dem Duschen in der Badewanne die an einer Dachschräge anliegt und keinen Duschvorhang besitzt geduscht und dementsprechend nass ist es geworden. Meine Vermieterin die mir scheinbar nachschnüffelt hat das natürlich sofort festgestellt und sich bei mir beschwert woraufhin ich das Bad aufgewischt habe. Danach hat sie mir aber noch mit einer Rechnung wegen eines angeblichen Wasserschadens gedroht. Oberflächig festzustellen war nichts aber da das Bad teilweise nicht gefugt ist und Risse in der Wand sind kann ich mir durchaus vorstellen das etwas Wasser versickert ist. Nun meine Frage: Kann ich wirklich mit sowas belangt werden obwohl das Bad unzureichend versiegelt ist und es 3 wetere Mitbenutzer gab? Danke für alle Antworten.

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erstmal vielen Dank für die schnellen und hilfreichen Antworten. Im Flur der sich unterhalb des Bades befindet ist nichts festzustellen allerdings gehört dieser zur Wohnung der Vermieterin selbst. (Sie wohnt im EG die WG befindet sich im 1. Stock). (das WG-Zimmer habe ich direkt von ihr gemietet) Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe brauche ich mir also keine Sorgen machen solange es da nicht das "tropfen" anfängt. Außerdem dachte ich mir das Sie ja evlt zuerst nachweisen muss das der Schaden von mir kommt da es ja wie gesagt 4 Personen in dem Bad gab. Stimmt das so?

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