Du bist vollkommen im Recht ! Das Ehepaar hatte ihre Aufsichtspflicht verletzt und besonders bei Schäferhunden müssen diese angeleint werden ! Der Hund darf nicht zu weit von den Besitzern sein ! Max. 2-5 Metern ! Aber da das Ehepaar erst nach 20 min kam, hattest du Notwehr für deinen lebensgefährdeten Hund gemacht ! Da es sich um einen Schäferhund handelt, musstest du etwas fester zugreifen, damit dieser keine Chance hatte, weiteren Schaden gegenüber dem Dackel hinzuzufügen ! Du musst nichts befürchten, sondern das Ehepaar !

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