Bei der UG (haftungsbeschränkt) ist die Gründung vereinfacht. Hier gibt es kein Mindeststammkapital! Jedoch sollte die Einlage schon mind. die Gründungkosten (300 EUR sind im Musterprotokoll vorgesehen) decken; was aber immer noch recht schwach ist... Es gelten bzgl. der Haftung die Vorschriften der GmbH; der GF haftet in Höhe der Einlage.

Die UG muss immer das "haftungsbeschränkt" mit angeben und hier liegt auch das Problem: potenzielle Gläubiger werden sich auf Geschäfte weniger einlassen, weil das Risiko nicht an das Geld zu kommen größer ist als bei einer GmbH, mit einem seriösen Stammkapital von 25.000 EUR.

Ansonsten guck doch mal ins GmbH-Gesetz, insbesondere § 5a...

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