Quittung bei Privatverkauf?
Ich habe bei ebay etwas ersteigert. Da ich meinen Erwerb geschäftlich nutzen will, bat ich den Verkäufer, mir eine (Erhalts-)Quittung auszustellen aus der Kaufdatum und -preis hervorgehen.
Er weigert sich aber, diese auszustellen (weil er Angst hat, dadurch bei ebay als Händler geführt zu werden und in die Garantie- und Gewährleistung genommen zu werden).
Er ist der Meinung, er müsse hierfür erst einmal eine teure Rechtsberatung aufsuchen, da er mir das ja nicht einfach glauben könne und schließlich hätte ich ja seine Kaufrechnung dabei.
Da ist aber auch sein Name drauf!
Wo finde ich Infos zu Privatverkäufen?
Wer kann mir raten, welche Paragraphen da gelten?