Also...ich selbst habe eine kleine Hobbywerkstatt für Klassik-und Oldtimer Fahrräder sowie eine Eigene Fahrradsammlung der Baujahre 1925-1989. Zum Beispiel ein RIXE von 1938, ein VATERLAND von 1941, ein HAHN von 1933...sowie auch ein HOLLANDRAD "Amsterdam" von 1952, und ein TURMBERG von 1954. Ebenfalls ein GÖRING von 1934, und läßt but not least...ein MOTOBECANE von 1982 usw. Es kommt auf das Alter,Zustand,Originalität,unrestaurierter Originalzustand oder restaurierter Originalzustand. Dann die Häufigkeit...wie oft wurde es gebaut,und steht alles in Funktion? Ein sehr gut erhaltenes Rad aus den 30ern zum Beispiel,kann die 2000.-€-Marke knacken....am besten damit auf spezielle "Oldtimer-Messen" gehen wie z.B. den "Draistag" in Karlsruhe...dieses Jahr am 23.05.2014 ab 09:00 Uhr. Weitere Infos unter: www.fahrrad-Merlin.de.tl .

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Ich hatte hier schon einmal gepostet - doch ich möchte noch einmal der Wahrheit Nachdruck verleihen: Das Keltenkreuz,die Runen der Kelten,Das Sonnensymbol (dem 3.Reich Hakenkreuz sehr ähnlich,da es von den Nationalsozialisten damals zweckentfremdet wurde),ja selbst das Hakenkreuz selbst ist NICHT verboten!!! Ihr könntet wie schon gesagt Original Exponate Euer eigen nennen. Die Echtheit muss natürlich zertifiziert bzw. nachweisbar sein. Dann gilt es als "Kulturgut" und man darf es behalten! Auch eine echte A.H. Büste ist im geschichtlichen Sinne NICHT verboten - auch nicht eiine Schwarz-weiss-rote Fahne aus dem 1. Weltkrieg bzw. dem Kaiserreich darf man sein eigen nennen! Weder Polizei,noch Staatsanwaltschaft darf diese konfiszieren - (z.B. bei einer Hausdurchsuchung) - sollten Sie es dennoch tun verstossen Sie gegen das Gesetz der Glaubens-und Meinungsfreiheit (Art.1 Abs. 3-5 - Sz. 7-11 ) und somit gegen das GG (Grundgesetz). Ebenfalls würden Sie fremdes Eigentum widerrechtlich aus den Räumlichkeiten entfernen und somit deportieren,was wiederum an Unterschlagung,wie auch an räuberischen Diebstahl grenzt. Könnt Ihr gerne googeln auf www.dejure.org - da sind sämtliche Gesetze der BRD aufgelistet! Sogar gegen Kulturgesetze würden Sie verstossen - Sie würden nämlich - (würde man es genaunehmen) - eine geschichtliche Aufarbeitung des Themas verhindern und somit evtl. eine Wiederholung des Ganzen provozieren,was unserem Land nicht gerade dienlich wäre!! - Also - nicht in's Bockshorn jagen lassen - selbst Tatoos siin erlaubt und dürfen offen getragen werden,wenn sie dem religiösen Spiritismus dienlich sind - sprich zum eigenen Glauben gehören - dem keltischen Naturglauben!!!

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Also - um mal etwas richtig zu stellen! Weder das Keltenkreuz,noch das Hakenkreuz ist verboten. Du darfst sogar Die Schwarz-weiss-rote Fahne mit Kaiserlichem Wappen Dein Eigen nennen. Niemand koennte Sie Dir wegnehmen. Weiss ich aus eigener Erfahrung. Selbst eine Original A.H. Bueste duerfte man sein eigen nennen - sofern Sie im Original erhalten ist und als Zeugnis der Geschichte aufbewahrt wird - wie dies auszusehen hat ist bis heute nicht definiert. Also - keine Sorge - Man kann Geschichte nunmal nicht verbieten - manche Schulen lehren ja noch nichteinmal solche Themen,da Sie Angst haben den rechtsextremismus zu verbreiten und damit zu verherrlichen - So ein Humbug. Jeder sollte Die Geschichte seines Landes und seines Glaubens kennen um sich selbst ein Bild zu machen. Nur so verhindert man naemlich,dass so etwas schreckliches noch einmal geschieht!!

LG Merlin15011974

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Also: Erstens gibt Es dafuer eine Faustregel: Diese besagt,dass einer einzelnen Person zwischen 9 und 12 qm zumutbar ist. Das ist aber Die Untergrenze. Also - 8 Personen auf 62qm,das bedeutet.....ääähhhmmmm - warte - 7,5-Pers. (aber nur,wenn jeder ein Zimmer mit den angegebenen Quadratmetern hat.)(§ 540 Abs. 1 Satz 1 BGB). Aber ich wuerde sofort Die Polizei - oder Die Einwanderungsbehoerde benachrichtigen - inkl. Vermieter. Da kann was nicht mit rechten Dingen zugehen. Entweder Menschenhandel,oder billige Arbeitskraefte - bzw. vielleicht sogar polnische Maedels - fuer Deutsches Rotlichtmillieu! Waere echt vorsichtig und wuerde schnell handeln!

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Servus

ganz einfach,Du deinstallierst das System/Programm im Programm-Manager und klickst auf 'entfernen' - dann kannst Du es einfach loeschen. Oder Du formatierst Diese Partition der Festplatte - je nach Partitionierung - und je nach System. Je nachdem ob Du es als Patch oder als Hauptsystem laufen hast..

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Also - ich kann mich da Burki nur anschliessen - denn durch Die ganzen SToesse werden logischerweise Die Bandscheiben geschaedigt. Ich selbst habe den Beruf des Baggerfahrers schon ausgeuebt genauso war ich auch im Fernverkehr taetig. Und ich weiss wie schmerzhaf das sein kann. Also - mal den Chef darauf ansprechen - oder irgendeine Ansprechperson im Betriebsrat,der vielleicht etwas - in Form eines neuen Federsitzes oder ähnliches - dagegen tun kann. Sollte sich nichts dergleichen tun wuerde ich Ihn darauf hinweisen,dass Er dazu verpflichtet ist etwas gegen gesundheitsschaedliche Dinge zu tun. Sollte das immer noch nicht fruchten,wuerde ich mich mit meinem Arzt kurzschliessen um zu besprechen,was man in diesem Fall tun kann. Vielleicht im Haertefall sogar einen Anwalt und Die Gewerkschaft einschalten - sofern Mitglied - denn Die hat ganz andere moeglichkeiten - vorher vielleicht auch noch mit Kollegen darueber sprechen Die vielleicht auch unzufrieden sind - gemeinsam habt Ihr mehr Chancen. Ich meine ich moechte jetzt hier keinen Streit bzw. Streik provozieren - nein - ganz und gar nicht. Ich moechte Dich nur darauf aufmerksam machen,dass nicht nur Du Pflichten hast als Arbeitnehmer,sondern auch Der Arbeitgeber in Die Pflicht genommen werden kann!

Gruss Merlin

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Also - Es sind Menschen,Die nur nach einer gewissen Vorgabe leben wie etwas zu sein hat. Alles was dabei durch's Raster faellt - sprich nicht im Rahmen ist oder nicht normal ist ist automatisch fuer Diese Menschen einfach nicht akzeptabel - das ist nicht nur Diskriminierend - sondern auch eine Art des Faschismus!

Aber mache Dir nix d'raus. Ich bin ein "schwarzes Herz". Und so wie mich meine Umwelt anhand meiner Kleidung wahrnimmt,ist auch nicht immer positiv. Manchmal wird man angestarrt wie ein wildes Tier bzw. Affe im Kaefig. Doch mich stoert das nicht. Wuerde gerne mehr ueber Dich erfahren,vielleicht kann ich weiterhelfen. Ein Vorschlag waere zum Beispiel sich mit Gleichgesinnten zu orgaisieren,bzw. mit Menschen,Die dasselbe Problem haben. Dann laesst Es sich meistens etwas besser mit gewissen Problemen leben. Aber ich finde,Die Die einem solche Sachen hinterherruffen sind einfach nur Idioten. Es sind Feiglinge - Sie trauen sich ja noch nicht einmal sich vor einem zu stellen,und Ihre Meinung einem in's Gesicht zu sagen. Einfach nur noch "voll arm"! Also - geh' erhobenen Hauptes - und sei stolz auf Deine Einzigartigkeit - denn Du bist in diesem Moment Ein Unikat,das Es vielleicht kein zweites Mal gibt. Sei einfach stolz d'rauf. Das aergert Die doch am Meisten! Und binnen kuerzester Zeit hast Du Ruhe!

Gruss Merlin

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Also - ich hatte vor vielen Jahren ebenfalls einen sehr schweren Verkehrsunfall mit dem LKW - ich war Der Fahrer,und trug' auch eine Mitschuld. Ich wurde von meinem Chef damals allerdings nicht gefeuert als ich aus der Klinik entlassen wurde und auf den Hof der Spedition kam,und Der sagte: Setz' Dich gefaelligst auf den Bock da vorne und fahr' los - Hier ist Der Schluessel,geladen und gesichert ist schon. Kannst'e aber gern nochmal nachchecken wenns'de magst.Dein Lieblingskunde wartet schon!

Und Er wusste genau,Das war wirklich ein Lieblingskunde von mir,da in der Warenannahme eine nette Frau arbeitete,Die ich damals sehr mochte (Ich kam auch spaeter mit Ihr zusammen). Das war Die sogenannte Blitz-Theraphie. Hast' 'nen Unfall mit 'nem Bike - dann bestell Dir am besten noch vom Krankenbett aus Die naechste Hudd'l!! Oohne Nachdenken - einfach fahr'n. Weil - wenns'de Angst zeigst - dann hast'e verloren!

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Halloechen Mannheimerslady

Nicht boese sein,ich steckte auch schon in Diesen Schwierigkeiten - doch wenn man was nicht versteht,dann muss man eben nachschlagen in den Buechern Die man hat. Du brauchst eine Loesung fuer Deine Schule - schau in Deine Schulbuecher - dort steht auch Die Loesung - falls Du auch genau im Unterricht aufgepasst hast und Sie zu verstehen weisst. Ansonsten gilt: Immer brav zur Schule gehen lernen - falls Das alles nix hilft - Nachhilfe nehmen,oder den Lehrer oder Lehrerin um Rat fragen. Keine Angst,Es wird Dir dann auch keiner Die Ruebe abreissen. Bloss trauen tut sich's keiner - den Lehrer fragen mein' ich - weil dann gehoert man ja zu den Strebern oder zu den Dummen oder Feiglingen oder sonst was bei seinen Mitschuelern - war zumindest damals vor 20 Jahren bei uns so - doch mich hat's nich' interessiert. Also - Setz' Dich auf Deine 4 Buchstaben und lern'. Durch abschreiben - lernst Du nix.

Gruss Merlin

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O.k. - Da gibt Es mehrere Ausdrucksweisen - je nach Herkunftsland. In Oxford - English wuerde Es heissen: You surely ask yourself, why I am writing to you! - Wie es oben schon jemand richtig beantwortete!

jemand aus Scotland wuerde jetzt schon ein wenig anders sprechen - naemlich:

Maybe - you'll ask yourself why i'll write to you !

Jemand aus den Staaten (US) wuerde einen kompletten anderen Slang haben und folgendermassen antworten.

Surly you ask yourself why i write you?! - Sprich - kurz und buendig!! Er laesst Die Feinheiten einfach raus - zugegeben,nicht Die ganz feine Art aber egal.

Nun kannst Du Es Dir aussuchen. Willst Du noch eine Aussprachsform aus Der Bronx??? (aermeres Stadtteil von New York - Schwarzenviertel)- (grins)

You ask your's why you get a fucking mail from me! - (Nicht zur Nachahmung empfohlen) - Nur zur allgemeinen Erheiterung hier gedacht (Doppelgrins)

Gruss Merlin

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Also ich kann Brynhild (Die die Frage am 15.September beantwortete) nur beipflichten. Ferner moechte ich Dich darauf aufmerksam machen,dass seit dem 01.01.2008 Filesharing-Boersen wie Bearshare,Kazaa und wie Sie alle heissen,verboten sind. Jeder kennt noch Napster - und die Grosse Sache in den Medien spaeter - Klagen ueber Klagen - und Sie verloren. Heutzutage musst Du GEMA - zahlen. fuer jeden Song den Du runter 'saugst'.

Sei froh,dass Nicht irgendwelche Behoerden hintend'ranhaengen - sonst waerst Du vielleicht noch viel tiefer in Der Tinte. Aber - Da Du minderjaehrig bist,bist Du - laut BGB nicht voll geschaeftsfaehig §§106-113BGB JUschG (Jugendschutzgesetz im Anhang der Geschaeftsfaehigkeiten der Rechtspersonen in BRD)- hier ein kleiner Auszug: § 106 Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger: Ein Minderjähriger, der das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist nach Maßgabe Der
§§ 107 bis 113
in der Geschäftsfähigkeit beschränkt.

                 § 107

Einwilligung des gesetzlichen Vertreters

   Der Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.
                § 108
   Vertragsschluss ohne Einwilligung

(1) Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab.

(2) Fordert der andere Teil den Vertreter zur Erklärung über die Genehmigung auf, so kann die Erklärung nur ihm gegenüber erfolgen; eine vor der Aufforderung dem Minderjährigen gegenüber erklärte Genehmigung oder Verweigerung der Genehmigung wird unwirksam. Die Genehmigung kann nur bis zum Ablauf von zwei Wochen nach dem Empfang der Aufforderung erklärt werden; wird sie nicht erklärt, so gilt sie als verweigert.

(3) Ist der Minderjährige unbeschränkt geschäftsfähig geworden, so tritt seine Genehmigung an die Stelle der Genehmigung des Vertreters

                 § 109
    Widerrufsrecht des anderen Teils

(1) Bis zur Genehmigung des Vertrags ist der andere Teil zum Widerruf berechtigt. Der Widerruf kann auch dem Minderjährigen gegenüber erklärt werden.

(2) Hat der andere Teil die Minderjährigkeit gekannt, so kann er nur widerrufen, wenn der Minderjährige der Wahrheit zuwider die Einwilligung des Vertreters behauptet hat; er kann auch in diesem Falle nicht widerrufen, wenn ihm das Fehlen der Einwilligung bei dem Abschluss des Vertrags bekannt war.

                § 110

Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln

Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.

                  § 111
        Einseitige Rechtsgeschäfte

Ein einseitiges Rechtsgeschäft, das der Minderjährige ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters vornimmt, ist unwirksam. Nimmt der Minderjährige mit dieser Einwilligung ein solches Rechtsgeschäft einem anderen gegenüber vor, so ist das Rechtsgeschäft unwirksam, wenn der Minderjährige die Einwilligung nicht in schriftlicher Form vorlegt und der andere das Rechtsgeschäft aus diesem Grunde unverzüglich zurückweist. Die Zurückweisung ist ausgeschlossen, wenn der Vertreter den anderen von der Einwilligung in Kenntnis gesetzt hatte.

                 § 112

Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts

(1) Ermächtigt der gesetzliche Vertreter mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts den Minderjährigen zum selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts, so ist der Minderjährige für solche Rechtsgeschäfte unbeschränkt geschäftsfähig, welche der Geschäftsbetrieb mit sich bringt. Ausgenommen sind Rechtsgeschäfte, zu denen der Vertreter der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts bedarf.

(2) Die Ermächtigung kann von dem Vertreter nur mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts zurückgenommen werden.

                   § 113
       Dienst- oder Arbeitsverhältnis

(1) Ermächtigt der gesetzliche Vertreter den Minderjährigen, in Dienst oder in Arbeit zu treten, so ist der Minderjährige für solche Rechtsgeschäfte unbeschränkt geschäftsfähig, welche die Eingehung oder Aufhebung eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses der gestatteten Art oder die Erfüllung der sich aus einem solchen Verhältnis ergebenden Verpflichtungen betreffen. Ausgenommen sind Verträge, zu denen der Vertreter der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts bedarf.

(2) Die Ermächtigung kann von dem Vertreter zurückgenommen oder eingeschränkt werden.

(3) Ist der gesetzliche Vertreter ein Vormund, so kann die Ermächtigung, wenn sie von ihm verweigert wird, auf Antrag des Minderjährigen durch das Vormundschaftsgericht ersetzt werden. Das Vormundschaftsgericht hat die Ermächtigung zu ersetzen, wenn sie im Interesse des Mündels liegt.

(4) Die für einen einzelnen Fall erteilte Ermächtigung gilt im Zweifel als allgemeine Ermächtigung zur Eingehung von Verhältnissen derselben Art.

So - das war das Gesetz zur Geschaeftsfaehigkeit. Also - Eltern einschalten,Die schalten einen Anwalt ein, und Du hast keinerlei Probleme mehr.

Noch etwas. Falls mal wieder Rechtsprobleme auftauchen,oder Fragen: Entweder hier oder unter http://www.djure.org - hier gibt's das Gesetz zum - kostenlosen!!!!! - saugen!! - und das sogar voellig legal!!! (ohne laestige Behoerden und Rechnungen).

Viel Spass weiterhin.

wuenscht

Merlin

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Hallo Isabella R.

Also folgendes - Wahrscheinlichkeiten zu berechnen ist keine einfache Aufgabe - Sie sind das Ergebnis jahrelanger Forschungen und Zwischenergebnisse. Hier ein kleines Beispiel:

Wenn wiedermal irgendwann im Aldi es einen billigen Rechner zu erwerben gibt - wieviel Prozent der Bundesbuerger stehen dann schon nachts - oder auch fruehmorgends dort auf der Matte - und wieviele davon sind Deutsche oder auch anderer Nationalitaeten?

Das errechnet sich aus Kaufverhalten der jeweiligen Filialen,Standorte,Budget,Wetterverhaeltnissen und und und. Haben wir z.B. Monatsanfang,koennen wir mit einem groesseren Ansturm von Kaeufern rechenen als kurz vor Monatsende. Warum? - Klar - Die meisten Buerger bekommen am 30. oder am 1. Des Monats Ihren Lohn - dann sind auch Gastronomien wieder deutlich hoeherem Gaesteaufkommen ausgesetzt. Vor Monatsende sind es in den meisten Faellen eher Kaeufer anderer Nationalitaeten,weil Die durch Die Verstrickung Ihrer "Riesenfamilien" immer groessere Moeglichkeiten der Investition haben als wir Deutsche. Oder - wieviel Prozent davon sind Frauen - bei uns Deutschen interessieren sich Maenner viel mehr fuer Unterhaltungselektronik als Frauen - (liegt ungefaehr bei 67,5%. Von daher kann man zwar davon ausgehen,dass eher Maenner dort aufkreuzen - doch wenn Diese arbeiten muessen,schicken Sie dennoch hin ind wieder gerne mal Ihren "Schatz" vorbei,um abzustauben! Du siehst - Eine Wahrscheilichkeitsberechnung beruht auf Statistiken - und Diese werden gewonnen durch Umfragen,Kaufverhalten(Ueberwachung) - Kundendaten (electronic-cash,Dieses Kaufverhalten ist wie gesagt abhaengig von verschiedenen Faktoren wie Anzahl der Geraete,Wetterverhaeltnisse,Budget,Standort der Filiale,Datum usw. ect. pp.

MAn kann zwar Ueberschlaege machen,doch auch diese nur mit Hilfe einer Tabelle,die sich allerdings hier im World-wide-Web abrufen laesst!

Dann kannst Du mittels einer Formel dies' und noch viel mehr "vorraussehen". AUch Die NASA-Mitarbeiter errechnen so Die Wahrscheinlichkeit des "Impacts" eines "Global-Killers" - des Einschlag eines Globalen Vernichters!!!

Liebe Gruesse

Merlin

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Hallo Zinizah

na - Naehmaschinenproblem geloest?! Also: erstens ist Vista ein Windows Betriebssystem. Was Du meinst ist zu 100% ein aelteres Windows System wie z.B. Windows XP Professional bzw. Home oder Windows NT/ME/98 usw. Wie waers mal mit Spielbeschreibung lesen - soll manchmal helfen. Dort steht naemlich immer Die Systemvorraussetzungen d'rauf!! Dann weisst Du auch welches System Du brauchst. Oder Du brauchst einen EMU. (Emulator) - Der simuliert bzw. gaukelt dem Spiel "sein" Betriebsystem vor. Damit kann an sogar noch Spiele vom C64 auf heutigen PC's spielen.

Falls das alles nicht hilft liegt's an Deinem PC,und wie war noch bei Win98 der Schlussatz beim runterfahren:"Sie koennen den Computer jetzt wegschmeissen" (grins)!

Gruss Merlin

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Tja - leider muss ich da den anderen soweit beipflichten. Doch sei eines gesagt. Wenn ein normaler Mensch eine Ware kauft - wie z.B. Deine Mutter Die Naehmaschine - und Sie naeht auch noch schlecht und ist ueberdurchschnittlich laut,so kann Sie zwar nicht den Markthaendler in Die Pflicht nehmen,aber den Hersteller. Der muss das Geraet ueberpruefen,ob es fehlerhaft ist - was ich denke das es ist - und muss dann Das Geraet nachbessern oder falls dies nicht moeglich ein neues zur Verfuegung stellen. Sollten sich dort Die selben Maengel zeigen,so kann Sie zumindest auf Die Rueckgabe des EK - Preises hoffen......ein Recht dafuer gibt es - so glaube ich allerdings leider nicht. Muesstest Du mal im BGB nachschlagen.

Gruss Merlin

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Servus schwindibus

Also machen dagegen - Boaahh - das ist gar nicht so einfach - ich z.B. bin ein Nachtschattengewaechs - Carpe Noctem - Meine Innere Uhr laeuft nach einer anderen Zeit. Mein Koerper faehrt erst mit Einbruch der Dunkelheit so richtig hoch. Habe auch lange Jahre nur Nachts gearbeitet. So ist das auch mit Menschen Die "Morgenmuffel" sind. Diese Menschen fahren einfach spaeter erst richtig hoch - so gegen Mittag. Dann sind Sie aktiv bis zu Daemmerung und auch leicht darueber hinaus. Doch Nachtfalter sind Sie nicht. SIe sind im Normalfall Individuen des Lichts! Also nicht,dass ich den Tag hasse oder etwas gegen das Sonnenlicht habe - doch auch meine Augen sind sehr empfindlich was Licht angeht. Ich muss meist - auch im Winter eine Sonnenbrille tragen,weil ich sonst gar nichts sehe! Menschen wie Die sogenannten Morgenmuffel haben oft Probleme mit Nachtblindheit - das hat zumindest mal irgend so 'ne doofe Uni behauptet - ich meine das war in einer TV-Sendung - Welt der Wunder - oder sowas in der Art,ist schon etwas her! So - also was heisst das,machen dagegen - vergiss es. Wenn Der Mensch in jungen Jahren ein Morgenmuffel ist,so kann sich das noch wandeln,doch wenn er es erst wird - dann gute Nacht. Man koennte versuchen dies durch eine positivere Lebenseinstellung abzutrainieren - doch hoffe nicht auf durchschlagenden Erfolg!

Gruss Merlin

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Hallo Bloodstar

Wie schon ein anderer User treffend geantwortet hat - Dein Selbstwertgefuehl ist im Keller. Du hast Angst vor'm alleinsein. Die Angst nicht gemocht oder geliebt zu werden. Ich denke,Du brauchst auf jeden Fall professionelle Hilfe - und das ist bei weitem nicht boes' gemeint. Auch ich habe eine Psychotherapie hinter mir - ist gar nicht so schlimm - doch man erkennt dann Dinge,Die man frueher nicht fuer moeglich gehalten haette. Allerdings war ich in keiner Klinik,sondern habe Dies bei einer Hohpriesterin durchlebt,Die den alten keltischen Braeuchen maechtig ist. Nur mit Rueckbesinnung auf das Wesentliche,Die Natur,und der Seele selbst wurde ich geheilt. Auf das was wirklich zaehlt,und kann ich nur weiterempfehlen. Hier im Netz findest Du bestimmt solche Angebote,doch huete Dich vor Scharlatanen!

Viel Glueck und Segen Gruss Merlin

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Hallo Tobi 2000 Also - erstens: Sie nahm den Namen Ihrer Schwester fuer ebay-Geschaefte - das ist schon einmal strafbar gemaess §263 STGB. Wenn Sie ein PAket erhielt - so hat Sie auch das Geld vorher ueberwiesen - so ist das bei ebay nunmal ueblich - vorher zahlen,dann Ware erhalten.

Liegt trotzdem der Vorwurf des Betruges im Raum,so kann ich mir nur vorstellen,dass Sie etwas nicht versendet hat,aber Die 20.-€ dafuer bekommen hatte. Dann liegt eindeutig ein Betrug laut §263 vor. Allein dass Sie den Namen Ihrer Schwester - ohne deren Einwilligung - genommen hatte,ist strafbar gemaess §13 BDSG(Bundesdatenschutzgesetz)!

Also - somit ist es rechtens - und ein Betrug liegt hiermit vor! Die Anklage wird also lauten: Die Angeklagte Frau ....... wird beschuldigt am (jeweiligen Datum) mit dem Namen Ihrer Schwester Geschaefte im Internetauktionshaus getaetigt zu haben - in Tateinheit mit Verstoss gegen das Bundesdatenschutzgesetz,strafbar gemaess §263 - Abs. 1 Nr 2 §13 Abs 2-3 Nr 1 BDSG!

Du sagtest - wie Du weisst....wieviel weisst Du wirklich - vielleicht hat Dir Deine Freundin nicht alles gesagt,um Dich nicht mit hineinzuziehen - sonst kaemst Du noch als Mittaeter in Frage - da Du nicht's dagegen unternommen hast - zumindest mit einer einer Anklage wegen Strafvereitelung muesstest Du dann rechnen. Guter Tip: So schnell wie moeglich saemtliche Akten durchforsten,den Fall aufrollen,um zu versuchen,Die einzelnen Aktionen Deiner Freundin nachzuvollziehen! Dann findest Du auch Die Wahrheit heraus!!!

Liebe Gruesse

Merlin

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Hallo Lebenplus!

Also erst einmal folgendes: Ich bin in einer aehnlichen Situation und verstehe Diese ganzen Dummschwaetzer nicht - ich bin Fernfahrer von beruf,und wollte eigentlich nur meine Familie ernaehren,und meinen Job behalten. Doch habe ich mich dadurch hinreissen lassen Ueberstunden zu machen und meine Fahrzeit nicht immer korrekt eingehalten - wuerde ich heute allerdings machen - hi und da mal zu schnell und weg war der Lappen. Fuer ein ganzes Jahr. Nun habe ich beim KBA - und Der Behoerde meiner Stadt nachgefragt,ob es moeglich ist mir den Fuehrerschein wenigstens fuer Die Ausuebung meines Berufes zu erteilen. Die Antwort steht leider noch aus - das waere echt der Weg aus meiner Arbeitslosigkeit - da ich meinen Job dadurch verloren habe. Trotzdem sehe ich ein,ich war selbst schuld! Ich war dumm...doch wenn ein Mensch ein Einsehen hat,denke ich wird sich da niemand irgendwie querstellen,und eventuell es ermoeglichen. Schliesslich duerfen Sie Die Arbeitslosigkeit nicht noch foerdern! Vor allem wenn eine gesamte Existenz davon bedroht ist - da gibt es - soviel ich hoerte sogar ein Urteil darueber!!!

Liebe Gruesse Merlin

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