Guten Tag,
wie ihr der Überschrift entnehmen könnt, wurde ich beim Telefonieren auf dem E-Roller von der Polizei angehalten und muss zum einen 100€ Strafe + 1 Punkt in Flensburg hinblättern. Dies nehme ich in Kauf und finde ich angemessen. Des Weiteren aber wurde ich beschuldigt mit dem E-Roller freihändig gefahren zu sein (Dies gibt 10€ Strafe):
§ 11 Abs. 1, § 14 eKFV, § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; --BKat
Meines Erachtens nach ist dies nicht möglich (ich kann es zumindest nicht) und es entspricht nicht dem Tatbestand. Kann mir jemand dazu eine Auskunft geben.
Ich habe schon gehört, dass auch das einhändige fahren als freihändig zählt. Das glaueb ich allerdings nicht, da meine Kinder sogar in der Grundschule lernen einhändig Fahrrad zu fahren - und mit dem escooter wird es doch dann wohl nichts anderes sein...
Viele Grüße