Vergessen ist kein Betrug!! Siehe nachstehend, was § 263 StGB verlangt: Absicht Der Täter muss ferner in der Absicht handeln sich oder einem anderen/Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen. Als Vermögensvorteil versteht man jede wirtschaftliche Verbesserung/Gestaltung der Vermögenslage, also genau das Gegenteil des Vermögensschadens. Es ist nicht von Bedeutung, ob diese Vermehrung im Nichterbringen einer geschuldeten Leistung oder in der Befreiung von einer Verbindlichkeit besteht. Übertragen auf die Definition muss das Opfer demnach eine freiwillige Minderung vorgenommen haben, die sich unmittelbar auf das Vermögen des Täters auswirkt und zwar vermögensvorteilhaft. Weiter ist auch zu beachten, dass der § 263 StGB nicht voraussetzt, dass der Täter seinen erstrebten Vorteil auch tatsächlich erlangt (Endziel). Vielmehr genügt auch, dass die Erlangung des Vermögensvorteils nur ein Zwischenziel des Täters war.
Wie ist die Sache denn ausgegangen? Mir ist dasselbe passiert.
Erstens müssen die AGBs überhaupt einbezogen worden sein, zweitens kann es nicht sein, dass die Gelder unterschlagen und es passiert nichts. Wir haben einen Nachforschungsantrag gestellt. Dann kam ein Massenschreiben ohne Namen und Unterschrift, dass der Brief abhanden gekommen sei und kein Ersatz geleistet werde. Anscheinend wird in das Standardschreiben nur noch der Name eingesetzt.
Die finanzieren sich Urlaube damit, befürchten müssen sie ja nichts, weil alles gedeckt und vertuscht wird.
Prozesskostenhilfe für Mediation im Umgangsverfahren
Medition im Rahmen der Prozesskostenhilfe Will das Familiengericht, dass die Eltern eine Mediation wahrnehmen, so kann es die Eltern auf freiwilliger Basis zu einer solchen Maßnahme motivieren oder bei einer Kindeswohlgefährdung, die bei hochstrittigen Elternkonflikten immer angenommen werden kann, auf Grundlage der Vorgabe von §1666 BGB, die für die Abwendung der Gefährdung des Kindeswohls notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, wozu eben auch die Auflage an die Eltern gehören kann, eine Mediation, ein Kommunikationstraining oder an ähnlichen konfliktlösungsorientierten Verfahren teilzunehmen. Zur Möglichkeit, dass im Rahmen der Prozesskostenhilfe, die Kosten für eine Mediation durch die Justizkasse übernommen werden.
Beschluss des AMTSGERICHT EILENBURG - Familiengericht - vom 20. April 2007
Hilfsweise kann man auch von dem Grundgedanken ausgehen, dass der Mediator zum Teil wie ein Sachverständiger (z. B. Sachverständige für lösungsorientierte Gutachten) arbeitet und auch in diesem Context der Sachverständige für seine Tätigkeit eine entsprechende Erstattung erhält. Insoweit hält das Amtsgericht Eilenburg zumindestens im Rahmen dieser konkreten Fallkonstellation eine Kostenerstattung für eine gerichtliche angeordnete Mediation im Rahmen der Prozeßkostenhilfe für möglich.
Frotscher Richter am Amtsgericht
Nein, ich habe die Anlage geschenkt bekommen, sie ist nicht gebraucht, sondern vollkommen neu!!! Ich habe natürlich einen Mindestpreis festgelegt, der weit unter dem billigsten Angebot der Preissuchmaschinen liegt!
Bei mir..ich habe einen zu verkaufen.....!!!!! Ich stelle ihn bei ebay ein, er ist 42 cm gross
Brauchst Du noch jemand, oder hat sich die Frage erledigt???
Grüße Norbert
Braunschweig, nachsehen: http://www.postdirekt.de/plzserver/PlzSearchServlet
Hier wird doch sowieso schon alles kommerzialisiert (Fred Fesl: "Für Geld da kann man alles kaufen auch Leute, die dem Ball nachlaufen.") und Geld zum Maßstab für alles genommen - und plötzlich wird bei Organen so auf Ethik, Moral und Anstand gemacht. Letztlich ist dieses Geheuchle so verlogen wie immer, wenn hier Moral und Anstand in den Mund genommen wird.
Dass denjenigen mit Geld eine bessere Medizin zuteil wird als denen mit wenig oder keinem ist ein offenes Geheimnis (Zweiklassenmedizin). Wenn also derjenige, der ein Organ spendet eine grosse Summe erhält (nicht nur einen geringen Steuernachlass)ist dagegen nichts zu sagen, denn warum soll der Reiche, der sowieso schon privilegiert ist jetzt auch noch das Organ umsonst bekommen?!
Eben Du willst nicht, dass er Dich nicht mehr leiden kann, und bist dafür (!) bereit zu investieren, zu zahlen, mit Deiner Zeit, Deinem Geld.....die Tatsache, dass er auf Dich sauer ist, hat Dich aber dennoch getroffen, bringt Dich ins Grübeln, und Du stellst Dir die Frage ob das "Nein" richtig war.
Die von Dir geschilderte Konstellation kommt äusserst häufig vor, man macht Zugeständnisse um einer vermeintlichen Freundschaft willen, um nicht alleine zu sein, in der Hoffnung dass sich was bessert, dass sich die "Investitition" irgendwann dennoch "bezahlt macht". Solche Bekanntschaften sind von Anfang an in der Schieflage, weil einer immer draufzahlt, mit Zeit, Gefühlen, Geld. Da sich solche Schieflagen nie zum besseren ändern sondern nur noch verfestigen und vertiefen beendet man das Ganze möglichst schnell und zieht einen Schlussstrich darunter, sonst bist Du der Leidtragende! Du bist nicht verantwortlich dafür, dass sich der andere nichts, und auch keinen Urlaub leisten kann, Du bist dafür verantwortlich, dass Du dich nicht ausnutzen lässt, also eine Art Notwehr entwickelst. Du bist weder rechthaberisch, noch kleinlich, noch knauserig wenn Du solche Freundschaften beendest, und Dir nach jemanden suchst wo die Interessen und Möglichkeiten ausgewogen sind. Sag das demjenigen klar und deutlich, ein für allemal!
http://www.abcgewinnspiele.de/euro2008.html
"Bei einem Garten ist zunächst die Frage zu klären, ob Sie ihn mitgemietet haben oder nach dem Mietvertrag nur die Nutzung erlaubt ist. Der Vermieter darf jedoch auch ohne triftigen Grund die Gartennutzung nicht widerrufen. Ein zwischen Ihnen und dem Vermieter bestehender Rechtstreit ist jedenfalls kein triftiger Grund.
Widerruf der Gartennutzung: Eine Mietminderung, wenn Ihnen die Gartennutzung entzogen wird, ist in Höhe von 5% möglich und anerkannt (AG Bergisch Gladbach, Az. 60 C 602/88).
Mietrecht - Garten kann nicht genutzt werden: Wenn im Mietvertrag vereinbart war, dass ein Garten zur Benutzung zur Verfügung steht, diese Nutzung sich aber als nicht durchsetzbar herausstellt, besteht ein Minderungsrecht in Höhe von 10%. Dies gilt jedoch nur für die Monate, in denen der Garten auch genutzt werden könnte.
Gartennutzung eingeschränkt: Ist der Garten nur eingeschränkt nutzbar, weil er als Lager für Baumaterial dient, ist eine Mietminderung von 5% möglich (LG Osnabrück, Az. 1 S 39/85, aus WM 1986, S. 93).
Bepflanzung und Baumbestand im Garten: Änderungen des Baumbestands auf dem Grundstück berechtigen den Mieter nicht zu einer Mietminderung (AG Gronau, Az. 3 C 288/90, aus WM 1991, S. 262). Wird die Wohnung durch den Baumwuchs mehr und mehr beschattet, so berechtigt auch dies den Mieter nicht zu einer Mietminderung (LG Berlin, Az. 63 S 155/00, aus GE 9/2001, S. 626). Ebenso, wenn die Hecke im Vorgarten gekürzt wird (AG Hamburg, Az. 49 C 1977/94, aus WM 1995, S. 652)"
Hinweis auf ein Urteil:
"Anders sieht es in Sachen Mietminderung aus, wenn ein Garten kaum noch zu benutzen ist, weil er zum Abstellplatz geworden ist. Das Amtsgericht Köln (Aktenzeichen 214 C 83/94) beanstandete, dass Baumaterialien und ähnliche Gegenstände auf der Freifläche gelagert wurden. Das sei den Mietern nicht zuzumuten. Sie durften deswegen ihre monatlichen Zahlungen um zehn Prozent reduzieren – zumindest so lange, bis der Eigentümer wieder Platz geschaffen hatte."
Gericht: BGH 6. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 19.06.1984 Aktenzeichen: VI ZR 76/83 Dokumenttyp: Urteil
Quelle: juris Logo Normen: § 249 BGB, § 276 Abs 1 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 847 Abs 1 BGB
Arzthaftung: Ansprüche der Eltern bei Geburt eines Kindes nach fehlgeschlagener Sterilisation
Leitsatz
- Es wird daran festgehalten, daß ein Fehler des Arztes bei der aus Gründen der Familienplanung gewünschten Sterilisation, der zur Geburt eines Kindes führt, Ersatzansprüche der Eltern wegen der Unterhaltsbelastung und einen Schmerzensgeldanspruch der Mutter wegen der Belastungen durch die Schwangerschaft auslösen kann.
Orientierungssatz
- Festhaltung BGH, 1980-03-18, VI ZR 105/78, BGHZ 76, 249; Festhaltung BGH, 1980-03-18, VI ZR 247/78, BGHZ 76, 259
den besten Mann den ich weit und breit kenne, und der einen hervorragenden Ruf hat ist Dr. Burkhard Mierecke, Plast. Chirurg, am Weender Krankehaus in Göttingen. er vollbringt wahre Wunder!