das mit dem Kino war halt nur ne Ausnahme weil heute Wochenende ist.

Normalerweise schlafe ich von mo-fr regelmäßig von 22:00 - 05:00 aber um 21:00 ins bett gehen hab ich auch schon 2-3 mal probiert, es klappt einfach nicht >.<

Wenn ich in ein Schlaflabor gehe, mit wem muss ich da reden, bestimmt nicht mit meinem Hausarzt oder? Und würde sowas die Krankenkasse zahlen?

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Schulordnung: Der Schüler ist auch bei freiwilligen Unterrichtsveranstaltungen so lange zur Teilnahme verprlichtet, als er nicht ordnungsgemäß abgemeldet ist.

Aber ich behaupte das man das nicht machen darf, weil ich doch anwesend war und der Lehrer nun eben nicht!

Wenn ich geschwänzt hätte oder permanent den Unterricht gestört hätte dann wäre das doch eine andere Geschichte aber gibt es dazu keine Rechtsgrundlage? Ich meine wenn ich jetzt das "nachsitzen" schwänze dann will ich nicht unbedingt noch mehr ärger.

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