Habe Prozeß gewonnen in allen Punkten ein vorläufig vollstreckbares Urteil erwirkt, jedoch der Terror geht weiter, solange die Trulla in meinem Hause lebt?

Ihr Lieben, zuvorderst danke für die zahlreiche Unterstützung in den letzten Wochen. Ich habe obsiegt, erwarte das schriftliche Urteil täglich und werde dann sofort den Gerichtsvollzieher zur Berliner Räumung beauftragen. 

Jetzt zur aktuellen Situation: der Terror geht natürlich solange die Trulla in meinem Hause lebt weiter. 

Letzten Donnerstag teilte sie mir per handgeschriebenem Wisch an meine Tür getackert mit, dass ihr marodes Küchenfenster,dies ist ein modernes Isolierglasfenster, an der Aufhängung gebrochen sei und wenn ich nicht wünsche, dass es in meinen alten Glaskasten (damit meint sie meinen Wintergarten der im EG unter ihrem Küchenfenster II OG liegt) kracht, dann solle ich SOFORT einen Handwerker rufen. 

O.k., ich rief mal wieder die Polizei. Die haben das Fenster gesehen und meinten, es sei nach innen geneigt, es hängt jedoch nur noch oben an der Angel.

Ich riss mir den Allerwertesten auf, um noch nach Feierabend einen Handwerker zu bekommen. Drei erreichte ich, denen ich die Nr. der Terrortussi gab um mit ihr einen Termin zu vereinbaren. Aber Madame hat es ja nicht nötig ans Tel. zu gehen. Sie will mir persönlich und meinem Eigentum so viel wie möglich schaden, das ist offensichtlich. 

Also Telaktion erfolglos, WhatsApp erfolglos, Email erfolglos. Dann fing ich sie ab und sprach sie direkt an. Sie konterte: "Gehen Sie mir aus den Augen".
Dann Brief höflichst von mir mit Zeugen Nachbar an ihre Tür geheftet, sie möge freundlichst Kontakt mit den Handwerkern aufnehmen.
Dann Briefe zurückbekommen (aggressiv durchgestrichen, mit der Bemerkung "Kurz fassen", Termin morgen 7-9.00h morgens!! 

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Hallo Münchnerin,

es gibt Fenstergriffe zum abschließen, in jedem Baumarkt, die haben jetzt noch offen :)

Ich würde die als "Notreparatur" gleich morgen früh um 7 (mit Zeugen) einbauen - falls dadurch die Gefahr gebannt wäre ;-)

Und der Handwerkertermin findet dann hoffentlich statt, wenn die Irre "ausgezogen" ist....

Und wenn sie morgen früh austickt - Notarzt rufen, es besteht Gefahr für sie (Nervenzusammenbruch, Herzinfarkt, sonstiges) und die Allgemeinheit ;-)

LG

Melanie

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Bin ich noch nach fristl. Kündigung und Räumungsklage, nach mündl. Termin für die angezeigten Mängel verantwortlich?

ich sage nein. Die meinen Fall kennen, wissen wie lange das Thema schon andauert. Nun war gestern endlich der mündliche Termin zur Verhandlung, Guete und Hauptsacheverhandlung. Ergebnis: die Entscheidung wird in drei Wochen verkündet; Ausgang ungewiß. Fakt ist, die Beklagte kam völlig vrwirrt in den Gerichtssaal wollte zuerst auf meinem Stuhl (Klägerin) Platz nehmen, wurde sofort aggressiv, als ich ihr sagte, dass ich die Klägerin bin. Dann knallte sie einen handgeschriebenen Wisch einmal der Richterin und dann mir auf den Tisch. Ich las ihn zuerst gar nicht. Nach Beginn der Verhandlung wies die Beklagte aggressiv auf den Wisch, darauf stand, die Hausmeisterin Frau ... kommt ihren Pflichten als Hausmeisterin nicht nach (damit meinte sie mich) und kümmert sich nicht darum mein schon seit einer Woche verstopftes Klo zu reparieren. A) bin ich nicht die Hausmeisterin, ich erledige allenfalls ab und zu hausmeisterliche Tätigkeiten, B) bin ich nicht mehr die Vermieterin, seit die fristlose Kündigung anhängig ist und C) werde ich nur auf richterlichen Beschluß so lange die Beklagte in der Wohnung lebt, diese betreten, da sie schon einmal jemand über 6 Stunden (die den Fall verfolgt haben wissen es) gegen seinen Willen eingesperrt. Nun meine Frage, soll ich ihr nochmnals einen gesalzenen Brief schreiben, da sie offensichtlich immer noch nicht begriffen hat, dass sie keine Rechte mehr hat, oder bin ich gar verpflichtet mich um eine verstopfte Toilette zu kümmern, denn sie wohnt im 2. OG, ich im EG bei mir ist nichts verstopft. ich lasse mich nicht in die Falle locken. Ich will das diese Person für immer und ewig aus meinem Leben verschwindet.

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Liebe Münchnerin,

es tut mir so leid, schon wieder so einen Beitrag zu lesen :(

Wenn die Dame sich so benommen hat, dann wird auch ein Richter wissen, wie er gerecht urteilt.

Was hältst Du davon, einen Klempner beizuziehen?

Du könntest ihr unter Zeugen nen Zettel an die Tür hängen, bitte Herrn... anrufen wegen Klo.

Ich denke mal, sie würde den Menschen dann genauso seltsam behandeln, also hast Du wieder nen Zeugen mehr...

LG

und behalte die Nerven :)

Melanie

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Hallo Münchnerin,

ich verfolge schon lange Dein Leid ;(

Wenn Du keinen Kontakt zu ihr aufnehmen darfst, wie wäre es mit einem Schild an DEINEM Zaun/Eingang: "Klage zur Zwangsräumung für Wohnung im EG läuft, Interessenten bitte melden Tel....." oder so ähnlich... mit Zeugen. Dann wissen die Interessenten bescheid und wenn sie es abreisst begeht sie noch Sachbeschädigung, wobei ich dabei zufällig Vögel filmen wollte im Garten ;-)

Ich hoffe, Du findest bald Ruhe!

LG

Melanie

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