Es existiert in der demokratischen BRD kein veröffentlichtes Verzeichnis indizierter Bücher, da die ausführenden Behörden vermeiden möchten, daß damit erst ein Markt/ eine Nachfrage entsteht. Die rechtlichen Vorschriften sind eindeutig: ein Verkäufer ist – auch auf dem Flohmarkt – in der rechtlichen Verantwortung und kann sich wegen „Verbreitung“ strafbar machen. Auf der anderen Seite steht der Käufer einer Publikation. Hier hat der Gesetzgeber der Bundesrepublik Deutschland nur einen Straftatbestand vorgesehen, nämlich den Erwerb von Kinderpornografie. Weitere Strafandrohungen für den Kauf von Schriften im Sinne des § 11 Abs. 3 StGB (hierunter fallen alle Bücher, Zeitschriften, Videos, CDs, DVDs und Dateien aus dem Internet) gibt es nicht. Printmedien

...zur Antwort

Unvollständige Liste der indizierten oder beschlagnahmten (verbotenen!) Bücher in der BRD 2002 bis 2008

Amaudruz, Gaston Armand, Ist Rassebewußtsein verwerflich? (= Kritik-Folge Nr. 33), Kritik-Verlag, Kollund (Dänemark) 1975, Indizierung bekanntgemacht im Bundesanzeiger Nr. 224 vom 30. November 1994 (BPS-Entscheidung November 1994) Anntohn, Günter (d.i. Günter Deckert) I Roques, Henri, Der Fall Günter Deckert, DAGD I Germania-Verlag, Weinheim an der Bergstraße 1995, bundesweit wegen § 130 StGB beschlagnahmt und eingezogen auf Beschluß des LG Mannheim (Az., (13) 5 Ns 67/96) Antohn , Günther, Roques,Henri Der Fall Günter Deckert, Weinheim 1995, (verboten vom Landgericht Mannheim, (13) 5 Ns 67/96) Asenbach, W. von (d.i., Friedrich Lenz), AH- Sein Kampf gegen die Minusseele, Editorial Prometheus, Buenos Aires (Argentinien), bundesweit beschlagnahmt und eingezogen durch Beschluß des BGH vom 11. September 1957 (Az., 1 Si E 6/57) Baagoe, Carlus, Die Giftschlange I Völkervampir, Selbstverlag, Hamburg o.J., bundesweit beschlagnahmt und eingezogen, Az. wird ermittelt Ball, John C, Der Ball-Report, Samisdat Publishers, Toronto, Ont. (Kanada) 1993, bundesweit wegen § 130 StGB beschlagnahmt und eingezogen, Az. wird ermittelt Balzer, Karl, Am Pranger der Nation, Verlag K.W. Schütz, Preußisch Oldendorf o.J., Indizierung bekanntgemacht im Bundesanzeiger Nr. 183 vom 28. September 1991 (BPS-Entscheidung im September 1991) Bäschlin, Beat Christoph, Der Islam wird uns fressen!, Selvapiana Verlag, Tegna (Schweiz) o.J., Indizierung bekanntgemacht im Bundesanzeiger Nr. 63 vom 31. März 1992 (BPS-Entscheidung vom März 1992) Berg, Carl-Friedrich (d.i. Rainer Maria Kohls), In Sachen Deutschland, Hohenrain-Verlag, Tübingen 1994, bundesweit wegen § 130 StGB im Dezember 1995 beschlagnahmt und eingezogen auf Beschluß des AG Tübingen (Az., 4 Gs 852/95) Berg, Carl-Friedrich, Wolfsgesellschaft. Die demokratische Gemeinschaft und ihre Feinde. Der kommende Kulturkampf, Hohenrain-Verlag, Tübingen 1995, ISBN, 3-89108-043-6, bundesweit wegen § 130 StGB beschlagnahmt und eingezogen auf Beschluß des AG Tübingen vom 16. Apri/1996 (Az., 15 Js 2956/96 bzw. 4 Gs 248/96) Bernetti, Urs, Das Deutsche Grundgesetz, Verlag Neue Visionen, Würenlos (Schweiz) 1994, bundesweit wegen § 130 StGB beschlagnahmt und eingezogen auf Beschluß der StA München (Az., 112 Js 5181/95), Buchfreigabe durch die Staatsanwaltschaft München I am 17. Juli 1996 (Az., 112 Js 5181/95) Blohm, Erich, Hitlerjugend - soziale Tatgemeinschaft, Verlag für Volkstum und Zeitgeschichts-forschung, Vlotho, Indizierung durch BPS-Entscheidung Nr. 3107, Indizierung bekanntgemacht im Bundesanzeiger Nr. 194 vom 16. Oktober 1981 Buchfreigabe durch Urteil des LG Mannheim vom 18. April 1995 (Az., (6) 5 Kls 7/95) sowie gemäß Gerichtsbeschluß der StA Freiburg / Breisgau vom 28. Juni 1996 wegen Verjährung gemäß § 170 Abs. 2 StPO (Az., 82 Js 684/95) Burg, J.G., Das Tagebuch, 2. Auflage, Ederer Verlag, München 1978 bzw. Lühe-Verlag, Süderbrarup, bundesweit wegen §130 StGB beschlagnahmt und eingezogen auf Beschluß des AG München (Az., 115 Js 4412/87) Burg, J.G., Der jüdische Eichmann und der bundesdeutsche Amalek, Ederer Verlag, München 1983 bzw. Lühe-Verlag, Süderbrarup o.J., bundesweit wegen § 130 StGB beschlagnahmt und eingezogen auf Beschluß des AG München (Az., 421 Ds 115 Js 4011/89) Burg, J.G., Majdanek in alle Ewigkeit?, Ederer Verlag, München 1979, bundesweit wegen § 130 StGB beschlagnahmt und eingezogen auf Beschluß des AG München (Az., 115 Js4938fl9) Burg, J.G., Sündenböcke, 3. Auflage, Ederer Verlag, München 1980, bundesweit wegen § 130 StGB beschlagnhamt und eingezogen auf Beschluß des AG München (Az., 115 Js3457/83) Burg, J.G., Terror und Terror, Ederer Verlag, 2. Auflage, München 1983 bzw. Lühe-Verlag, Süderbrarup o.J., bundesweit wegen § 130 StGB beschlagnahmt und eingezogen auf Beschluß des AG München (Az., 421 Os 115 Js 4011/89) Burg, J.G., Verschwörung des (Ver)Schweigens, Ederer Verlag, München 1970/1979 bzw. Lühe-Verlag, Süderbrarup o.J., bundesweit wegen § 130 StGB beschlagnahmt und eingezogen auf Beschluß des AG München (Az., 421 Os 115 Js 4011/89) Burg, J.G., Zionazi-Zensur in der BRD, Ederer Verlag, München 1980 bzw. Lühe-Verlag, Süderbrarup o.J., bundesweit wegen § 130 StGB beschlagnahmt und eingezogen auf Beschluß des AG München (Az., 421 Os 115 Js 4011/89) Butz, Arthur R., Der Jahrhundertbetrug, Verlag für Volkstum und Zeitgeschichtsforschung, Vlotho, Indizierung durch BPS-Entscheidung Nr. 2765. Indizierung bekanntgemacht im Bundesanzeiger Nr. 95 vom 22. Mai 1979 Dach, Hans von, Der totale Widerstand. Kleinkriegsanleitung für jedermann, Zentralsekretariat des SOUV, Biel (eH), Indizierung durch BPS-Entscheidung Nr. 3897. Indizierung bekanntgemacht im Bundesanzeiger Nr. 211 vom 10. November 1988 Degrelle, Leon, Die verlorene Legion, Verlag K.W. Schütz, Preußisch Oldendorf o.J., Indizierung bekanntgemacht im Bundesanzeiger Nr. 21 vom 31. Januar 1991 Die Titel der indizierte

...zur Antwort

Betr.: Liste indizierter und verbotener Bücher, Broschüren, Zeitschriften

Die Gedanken sind frei - Verbotenes Denken in der BRDDR:

In der BRD führt die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) unter der langjährigen Leitung von Elke Monssen-Engberding eine Liste, in der zum einen die als jugendgefährdend eingestuften Medien (Indizierungen) und zum anderen Medien, die die nach einem Gerichtsbeschluß beschlagnahmt oder eingezogen wurden, aufgeführt werden. Diese Liste wird regelmäßig in dem amtlichen Mitteilungsblatt BPjM-aktuell veröffentlicht. Die angeführten Fälle beziehen sich auf den Zeitraum von 2001 bis 29. August 2008. Sie erfassen nur einen Teil der staatlichen Bücherindizierungen und -verbote Elke Monssen-Engberding (*1951) Kölnerin und Juristin, arbeitet seit 1979 bei der BPjM und übernahm 1991 deren Vorsitz, den sie bis heute fortführt. Sie war maßgeblich an der Verschärfung sogenannter Jugendschutzgesetze beteiligt. Die leitende Regierungsdirektorin Monssen-Engberding nahm massiv Einfluß auf Suchmaschinenanbieter wie Lycos und das unter jüdischer Firmenleitung stehende Google, ebenfalls Microsoft mit dem Produkt „Bing“ und Yahoo mit der gleichnamigen Suche. Das erste große gemeinsame Projekt sollte damals laut Thomas Dominikowski von Lycos die Ausfilterung der von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) indizierten URLs automatisieren. Auf einem Server werden die auf den Index gesetzten URLs abgelegt, so daß die Suchmaschinen zum Abgleich mit ihren Listen rein softwaregestützt darauf zugreifen können. Die „Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien“ (BPjM) ist unter Monssen-Engberding im Lauf vieler Jahre zu einer immer mehr Macht ausübenden Zensur- und Bevormundungs-Institution geworden. Der Allgemeinheit nicht bekannte Mitarbeitende üben bei den Sitzungs-Konferenzen quasi Amtsgewalt aus. Dies unterscheidet die heutige Situation von der Gründungsphase, als „lediglich“ Zensur über Schriften, Magazine und Bücher erfolgte. „Die Jugendschützerin sorgt im Amt für neue Akzente. … Auch ärgert sie sich über zunehmende Nazi-Propaganda und Rassenhaß. … Die Chefin der Sitten-Kontrollstelle kann selbst keine Anträge stellen, sie ist auf Vorstöße der Jugendämter angewiesen. Und sie darf allein keine Entscheidungen treffen: Dafür gibt es ein Gremium mit zwölf Mitgliedern, die von verschiedenen gesellschaftlichen Organisationen ernannt werden. Dieser Klub ehrenamtlicher Tugendwächter ist seit langem Zielscheibe von Zensurgegnern. ‚Vollständig inkompetent‘ sei der Verein, urteilt Rowohlt-Verleger Michael Naumann, der mit über 40 indizierten Titeln ein prominentes Prüfstellenopfer ist. Die Verleger haben sich schon seit langem zurückgezogen, die Schriftsteller ebenfalls; übrig blieben Pfarrer und Hausfrauen … Elke Monssen-Engberding hat sich vorgenommen, die Öffentlichkeit vorbeugend gegen all die Unsäglichkeiten zu sensibilisieren, die in deutschen Kinderzimmern flimmern.“ Monssen-Engberding gibt insbesondere den Jugendämtern sämtlicher Bundesländer in der BRD zentral anratend Indexlisten verbindlich vor. Die daraus abgeleiteten Einziehungs-Maßnahmen der Ämter dienen dann wiederum als Grundlage für die Schiene strafgerichtlicher Entscheide. .... Ganz anders geht es bei „rechtem Material“, das nach Ansicht des Prüfstellengremiums „besonders geeignet ist, die nachwachsende schützenswerte Jugend bezüglich geschichtlicher Desinformationen der Rechts-Extremisten und Revisionisten zu desorientieren“. Hier arbeitet Frau Monssen-Engberding im Stillen, aber sehr „effektiv“ und selten nur zur „Kampagnen“-Durchführung (wie sowas aus dem Ostblock früher bekannt war) im medialen „Rampenlicht“. „Ein großer Teil hat gewaltverherrlichende Inhalte. Ich denke da zum Beispiel an sogenannte ‚Leichengalerien‘. Oft trifft man auch auf Nazi-Seiten, die meist aus den USA oder Kanada stammen. Insgesamt fällt auf, daß die Darstellungen immer drastischer werden. Es gibt scheinbar keine Grenzen mehr.“ Die Jugendämter in den Rathäusern haben sich an der „Liste der auszusondernden Literatur und Medien“ bei ihren Ordnungsmaßnahmen, die die örtlichen Polizeibehörden zum Jugendschutz durchführen, eng anzulehnen und sind auch berechtigt, erweiterte Indizierungsanträge an die „BPjM“ durchzureichen. Diese Anträge auf Indizierung werden dann umgehend auf regelmäßigen Dienstsitzungen geprüft und für die hausinterne Verwendung auf unter Verschluß gehaltenen Index-Dateien aktualisiert. Eine für die Öffentlichkeit transparente Darstellung der sehr groß gewordenen Datei von nach nicht nachvollziehbaren Kriterien als angeblich „jugendgefährdend“ klassifiziertem Material gibt es nicht, so daß sich niemand ein wirkliches Bild dieser für den Nachwuchs eigentlich eine Schlüsselstelle bilden sollenden Bundesbehörde machen kann. Dies spricht dem eigentlich propagierten Ideal einer transparenten Bürger-Demokratie völlig Hohn. Mittlerweilen werden nur die sogenannten rechten Materialien strengstens indiziert und somit für die „öf

...zur Antwort