Das neue Widerrufsrecht sagt aus das der Händler ein Lieferdatum angeben muss wann die Ware bei dir ist. Hält der Versandhändler dies nicht, so kannst du Ihn auf diesen auf Verzug Abmahnen. 

Daher muss der Händler die ein Zeitraum angeben an dem das Paket zugestellt wird, fraglich ist jedoch wie es wie derzeit bei einem Streik ist, denn das kann als Höhere Gewalt bezeichnet werden, wo für der Versandhändler nichts kann. 

Setzte dich einfach mal mit dem Kundenservice in Verbindung. 

Liebe Grüße und viel Spaß wünscht dir Meinposten.de

Dennis Porps

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W-LAN hat damit nichts zu tun. 

Wlan ist keine Drahtlose Verbindung mit deinem Laptop oder Handy zum Router. Den Router benötigst du auf jeden Fall. Wenn es sich um ein Festnetz Anschluss handelt. ???

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Du kannst zur Polizei gehen, wichtig ist der Nachrichtenverlauf und die Bezahlung nachzuweisen. Was habt ihr ausgemacht? Wie erfolgt der Versand? Die meisten Leute sind zu sparsam um ein Versichertes Paket zu nehmen, so habt ihr den Nachweis das es raus gegangen werden musste. 

Alternativ versenden viele unversichert mit Warensendung, da liegt das Risiko bei dir. 

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Hallo,

Wenn 1&1 dir an deinem neuen Standort nicht die vorherige Leistung zur Verfügung stellen kann, z.B. eine 6000 DSL Leitung kann am neuen Standort nur 300 erbringen, hat du automatisch ein Sonderkündigungsrecht. Somit musst du auch keine Nachweise erbringen. Alternativ Kannst du die Daten schwärzen, jedoch muss erkennbar sein wer der Anbieter ist und das du dort KD bist. 

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