Aufenhalbehörde?
Eine Mitarbeiterin der Ausländerbehörde Jena, Frau K, hat sich uns gegenüber mehrfach sehr abwertend und diskriminierend verhalten.
Obwohl meine Mutter ein ärztliches Attest vorgelegt hat, das ihre dauerhafte Arbeitsunfähigkeit bescheinigt (Diagnosen: kurze Wirbelbögen insbesondere LWK 3 bis LWK 5 mit konsekutiv engem Spinalkanal, multisegmentale Chondrose, beginnende Osteochondrose mit Bandscheibenherniationen LWK 3 bis SWK 1, Recessusstenosen beidseits LWK 3/4, Einengung LWK 5/SWK 1 und eine Bandscheibenextrusion mit Kompression von L4 links), sagte Frau K zu mir: „Deine Mutter soll nach Bulgarien gehen.“
Außerdem äußerte sie gegenüber meinem Bruder: „Was machst du hier in Deutschland?“ und erklärte ausdrücklich, dass sie uns das für das Jobcenter notwendige Dokument – das „bescheinigte Aufenthaltsrecht für EU-Bürger“ – nicht ausstellen werde.
Wörtlich sagte sie: „Ich werde Ihnen nichts geben“ und meinte damit das bescheinigte Aufenthaltsrecht bzw. den Daueraufenthalt für EU-Bürger. Dabei behauptete sie außerdem: „Sie haben kein einziges Mal gearbeitet“, obwohl wir den Nachweis haben, dass meine Mutter bereits seit 2014 in Deutschland gearbeitet hat.
Zusätzlich äußerte sie sinngemäß: „Wenn ihr nicht arbeitet, dann geht nach Bulgarien“, auch wenn ich mir nicht sicher bin, ob ich diesen Satz wortwörtlich richtig verstanden habe.