Hallo!

Das Personenbeförderungsgesetz ist so aufgebaut, dass derjenige der in der Genehmigungsurkunde eingetragen ist (Geschäftsführer nach dem PBefG) voll haftet.

GESCHÄFTSFÜHRERTÄTIGKEIT gemäß PBefG

Information zur Einsetzung eines Geschäftsführers gem. PBefG bei Antrag- stellern, die als Unternehmer eine Genehmigung im Taxi- und Mietwagenver- kehr beantragen.

Folgende Punkte sollten bei der Antragsstellung beachtet werden, um einen Umgehungstatbestand (§ 6 PBefG) und somit unlauteren Wettbewerb zu vermeiden:

1. Wurde zwischen dem Antragsteller und dem Geschäftsführer ein entsprechender schriftlicher Vertrag abgeschlossen, so sollte eine branchenübliche Vergütung für eine Geschäftsführertätigkeit nachgewiesen werden.

2. Wird die Vergütung monatlich in geeigneter Form nachgewiesen (Lohn- abrechnung)

3. Ist der angestellte Geschäftsführer pflichtversichert und werden die Sozialab- gaben und die Lohnsteuer entrichtet?

4. Ist die ganztägige Geschäftsführung des Geschäftsführers gem. PBefG gewährleistet?

5. Besitzt der Geschäftsführer die alleinige Zeichnungsberechtigung für alle Belange des Taxi- und Mietwagenunternehmens?

6. Verfügt der Geschäftsführer über die alleinige Bankvollmacht für das Geschäfts- konto des Taxiunternehmens?

7. Ist gewährleistet, dass der Geschäftsführer im Rechts- und Geschäftsverkehr des Taxi- und Mietwagenunternehmens auftritt?

8. Werden die Kündigungszeiten oder die befristeten Geschäftsführerzeiten deutlich angesprochen?

Erst nach Erfüllung der subjektiven Genehmigungsvoraussetzungen sowie der o. g. Mindestanforderungen kann der Geschäftsführer gem. PBefG die notwendige Genehmigung zur Führung der Geschäfte in einem Taxen- und Mietwagenunternehmen - in Absprache mit den Genehmigungsbehörden - erhalten.

Weitere Infos findest Du unter https://www.ihk-muenchen.de/Neuer-Ordner/20210528-merkblatt-taxi-mietwagenverkehr-2.pdf

Also überlege Dir gut was Du machst. Es muss eindeutig klar sein, dass wenn Du in der Genehmigungsurkunde stehst, Du auch das Sagen hast und sonst niemand!

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Die Sach- und Fachkundeprüfung kannst Du auf jeden Fall bei der IHK ablegen.

Ob Du aber danach eine Konzession von der Genehmigungsbehörde bekommst oder übertragen kannst ist eine andere Frage. Da Du derzeit durch die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung nach der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr(PBZugV) als unzuverlässig giltst.

Frage am besten bei der Genehmigungsbehörde selbst nach.

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Warte bis zum 2. August 2021. Dann entfällt in Deutschland die schwere Ortskundeprüfung und du brauchst nur noch einen leichten Sachkundenachwies.

Ansonsten ruf bei deiner Taxizentrale vor Ort an. Die wissen wer aktuell Fahrer sucht und helfen dir bei der Antragsstellung.

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Nach derzeitiger Rechtslage muss ein Fahrer in Deutschland drei Voraussetzungen erfüllen, um Personenbeförderungsunternehmer zu werden : Er muss einen Personenbeförderungsschein, den sogenannten P-Schein, besitzen. Er muss ein Gewerbe anmelden und die Fachkundeprüfung für Taxi- und Mietwagenverkehr bei der IHK ablegen.

Am best du wendest dich an deine IHK vor Ort. Die beraten dich kostenlos.

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Du must nur die Sofortmeldung bei der Rentenversicherung machen und ggf. Deine Genehmigungsbehörde per Email oder Fax informieren.

Das geht beides sehr schnell.

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Hallo!

Bei Uber darf man die Fahrzeuge nicht mit nach Hause nehmen, da es sogenannte Mietwagen sind und diese immer zum Betriebssitz zurückkehren müssen (Paragraph 49 Absatz 4 Personenbeförderungsgesetz).

Taxis unterliegen dieser Bestimmung nicht.

Das ist auch der Grund, warum es derzeit so viele Klagen zwischen Taxizentralen und Uber-Unternehmen gibt und das ganze in der Presse so heiß diskutiert wird („Rückkehrpflicht“)

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Du musst Dich an die Industrie- und Handelskammer (IHK) wenden. Diese entscheiden in Deutschland ob dein Firmen amen geführt werden darf.

https://www.stuttgart.ihk24.de/presse/IHK-Service-Tipp_fuer_den_Mittelstand/Gibt_es_meinen_Firmennamen_schon_und_ist_er_firmenrechtlich_o_k/660502

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Hallo Heikool,
Ich selbst leite ein großes Taxi Unternehmen in Süddeutschland.
Man muss beim Erbrechen immer unterscheiden was die Ursache ist.
Erbrach der Fahrgast wegen Alkoholkonsum, dann muss er den kompletten Schaden ersetzen. Hier ist auch die Rechtsprechung sehr eindeutig!
Erbricht aber eine Person Krankheitsbedingt, dann steht dem Taxi Unternehmer kein Schadensersatz zu.
Vielleicht hilft dir dabei dieses Urteil weiter: https://www.vdvka.de/Wer-haftet-wenn-ein-Kind-sich-im-Taxi-erbricht-und-das-Fahrzeug-verunreinigt%3F-Amtsgericht-Muenchen-zu-der-Frage-der-Gefaehrdungshaftung-fuer-Kinde/?-Amtsgericht-Muenchen-zu-der-Frage-der-Gefaehrdungshaftung-fuer-Kinde/
Ich hoffe ich konnte dir damit weiterhelfen.
Wenn du dich wegen dem erhöhten Beförderungsentgelt beschweren möchtest, dann musst du dich an Dein Landratsamt wenden. Google mal, wer bei euch in der Stadt die Taxigenehmigungen ausgibt.
Viele liebe Grüße.

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Versicherungsfall, wer kennt sich da aus?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich betreibe ein Taxi- und Mietwagen Unternehmen und jetzt ist folgendes passiert. Eine ältere Dame, die Probleme mit ihren Stuhlgang hat, hat mir leider meinen Sitzt beschmutz.

Laut dem Fahrer der sie transportiert hatte, hatte die alte Dame das sofort gemerkt, da sie sich während der ganzen Fahrt sich komisch verhielt, nach der Fahrt steigt sie aus, jedoch Stillschweigend und schaute von außen immer wieder auf dem Sitzt . 

Mein Fahrer war zunächst nicht bewusst, was überhaupt los war, er merkte nur nach einer weile, einen unangenehmen Geruch, er dachte zu erst, dass es nur der Schweiß der Dame war.

Jedoch beschwerten sich mehrere Kunden, weswegen ich das Fahrzeug sofort nach Erkenntnis, der Lage Stillgelegt habe.

Am nächsten Morgen, habe ich die Dame kontaktiert und sie hat sofort gestanden. Ich habe Verständnis dafür gehabt, dass es mal passieren kann und es von ihr auch nicht beabsichtigt war.

Ich habe sie gebeten, sich bei der Versicherung zu erkundigen, ob diese die Kosten für die Reinigung zahlen, bevor ich eine Reinigung von einer Firma durchführen lasse und die Dame auf die kosten selbst sitzen bleibt.

Nun hat sich die Tochter von der Dame gemeldet, die jedoch ganz Unhöflich mit mir redet. Ich habe die Angelegenheit versucht, so gut wie möglich zu klären, jedoch benimmt sich die Tochter so als hätte ich einen Schaden bei ihr angerichtet.

Die Tochter hat angeblich auch eine Schadensnummer bei der Versicherung, die, die Kosten übernehmen werden. Sie bat mich die Reinigung durchführen zu lassen, was ich auch tat.

Heute rufte sie mich an, weil die Rechnung die ich zugesandt habe, falsch sein soll. Diese Rechnung will sie auch nicht an die Versicherung weitergeben.

Langsam verliere ich echt die Geduld. Der Betrag beläuft sich auf ca. 200€ darin sind auch Kosten, für den Nutzungsausfall und für die ganzen Anfahrtskosten mit drin

Was nach meiner Meinung total wenig ist, denn bei anderen Unternehmer, würde das viel mehr kosten.

ich habe ehrlich gesagt, keinen nerv dafür. Mich weiter so Geduldig zu verhalten und gleichseitig von der Tochter, zur sau gemacht zu werden.

Nun wollte ich wissen, welches Recht mir zu steht? Wie sollte ich am besten vorgehen?

Mich wurde noch interessieren, ob eine Anzeige bei der Polizei möglich wäre, da die Dame stillschweigend, mit dem hinterlassenen Schaden aus dem Taxi stieg und somit in einem unhygienischen zustand hinterlassen hat, der im schlimmsten Fall zur Erkrankung des Fahrers oder der Kunden führen könnten?

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Hallo Dermann2013,

auch ich leite ein Taxiunternehmen mit über 40 Fahrzeugen.

Deshalb kenne ich dein Problem all zu gut.

Wir waren auch schon bei vielen Fahrzeugverunreinigung vor Gericht und mussten dabei lernen, dass die Rechtsprechung hier große Unterschiede bezüglich der Haftung macht.

Wenn zum Beispiel eine Person zu viel Alkohol zu sich genommen hat und deshalb im Fahrzeug erbrechen musste, dann musste der Verursacher auch für den Schaden aufkommen. D.h. Reinigungskosten, Unkostenpauschale und Nutzungsausfallschaden.

Anderst sieht es aber aus, wenn die Fahrzeugverschmutzung krankheitsbedingt ausgelöst wurde (zum Beispiel Erbrechen nach einer Chemobehandlung), dann bleibst du auf den Kosten sitzen da der Fahrgast hier nicht haftet. Ihm fehlt in diesem Falle das willengesteuerte Handeln, was für eine Haftung nach § 823 BGB von Nöten ist.

In dem Fall deiner älteren Dame würde ich es deshalb nicht auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen.

Ich persönlich würde ihr die Rechnung über die Fahrzeugreinigung nebst Nutzungsausfallschaden zukommen lassen. Vielleicht bezahlt sie aus Charme und du hast Glück.

Sollte sie nicht bezahlen, würde ich es ruhen lassen. Das Risiko bezüglich der Kosten vor Gericht zu verlieren wäre hier für mich zu groß.

Auch die Berechnung des Nutzungsausfallschaden ist nicht so einfach, da vom Umsatz der letzten drei Monate die ersparten variablen Kosten abgezogen werden. Wenn das Fahrzeug mit einem vollzeitbeschäftigten Fahrer besetzt war, kannst du auch die Personalkosten geltend machen, sofern du ihm den Lohn während der Reinigung weiter bezahlt hast. Wenn es sich aber bei dem Fahrer um einen Minijobber oder jemanden in der Gleitzone handelt müssen die Personalkosten abgezogen werden. Hier empfehle ich dir, dass du dies vorab mit deinem Steuerberater besprichst, da er dir ein entsprechendes Testat über den Nutzungsausfallschaden pro Tag ausstellen muss.

Ich hoffe dir etwas weitergeholfen zu haben und wünsche dir weiterhin gute Geschäfte.

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Hallo, ich nutze mittlerweile die App von Taxi.eu da hier die Preise genauer sind und es anscheinend in viel mehr Orten funktioniert.

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Schau doch mal dort: http://www.finest-limousine.de/faq vielleicht hilft es Dir weiter.

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Hallo Yannik,
in begründeten Fällen kann die Führerscheinstelle eine Ausnahme machen.
Hierzu würde ich an Deiner Stelle aber erst mit der Behörde reden, bei der Du Deine Konzession für den gewerblichen Personenverkehr mit Mietwagen beantragt hast. Normalerweise habe die die Fachaufsicht.
Oder Du gehst mal zu der IHK, bei der Du Deine Fachkundeprüfung abgelegt hast, die können oft auch sehr viel helfen.

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Hallo!

Meistens ist die Verordnung einer Krankenbeförderung vom Arzt falsch ausgestellt und deswegen verweigert die Krankenkasse die Genehmigung der Beförderungskosten.

Schau Dir mal folgende Website an, da ist es sehr gut erklärt:

http://www.taxi-holl.de/krankenbefoerderung/fahrt-zur-ambulanten-behandlung-wenn-dadurch-eine-vollstationare-oder-teilstationare-behandlung-vermieden-oder-verkurzt-wird-ausnahmefall/

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