Auf jeden Fall,                       abgesehen von der altersbegrenzung, welche ja sowieso keinen mehr interessiert ist es ganz alleine deine Entscheidung ausser deine Vormünder erlauben euch das nicht dann ist es auch nach dem Jugendschutzgesetz verboten 

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.