Der Nachweis ist leider immer schwer...
Also, in der Frist ist die Abrechnung. Spätester möglicher Termin wäre der 31.12.2013 gewesen.
Ist die Abrechnung "ordentlich" (google sonst mal die Details auf einer Jura Seite). Also siehst du die einzelnen Verbrauchsstellen und haben die Wasser und Co getrennt ausgwiesen?
Ich hatte selber mal viel Ärger. Das gleiche Spiel. Abrechnung für 2 Monate. Kam FRistgerecht, aber viel zu hoch. Mein Glück war, dass die (fast) nur den Rechnungsbetrag genannt haben und nicht die einzelnen Punkte aufgelistet haben. Ich habe der Rechnung dann widersprochen, da es ja keine ordentliche Abrechnung war und dann kam von den nix mehr. Manche Gesellschaften versuchen teilweise die Leute abzuziehen. Porto kostet nicht viel und wenn die Glück haben zahlen einige Mieter ohne zu murren.
Zusätzlich muss jedoch noch gesagt werden, dass es in den meisten Fällen eine Hausumlage gibt. Das heißt man wird auch zu 50% an den Kosten der anderen Mieter beteiligt (soll z.B. die außenliegenden Wohnungen nicht zu stark belasten, da bei Außenwänden mehr geheizt werden muss.) Leider zahlt man daher auch für Leute mit, die ständig das Wasser laufen lassen usw.
Naja, mit etwas Glück verstößt die Abrechnung bereits gegen die Formforschriften.
Ich habe mich damals beim Mieterbund beraten lassen. Es gibt zum Glück Testmitgliedschaft. Habe glaube ich 20 oder 30€ für die Einmalige Beartung bezahlt und das war sinnvoll....
Viel Erfolg!