Antwort
Nein denn laut §1631 BGB und §185 StGB darf er das nicht.
Wenn er es doch tut kannst du Strafanzeige bei der Polizei erstatten.
Ihm drohen dann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.
Also sollte der Lehrer besser zweimal überlegen ob er dich beleidigt.