Kann ich, wenn ich eine 4 als Vornote habe und eine 6 in der Abschlussprüfung trotzdem noch die zusätzliche mündliche Prüfung machen.
Laut folgendem Paragraph nicht (falls ich das richtig verstehe):
(1) Ein Schüler kann sich auf Antrag in jedem Prüfungsfach zusätzlich mündlich prüfen lassen, wenn in dem jeweiligen Prüfungsfach gemäß § 27 Absatz 1 Nummer 1, 3 und 4 sowie Absatz 2 der Durchschnitt aus der Vornote und der Prüfungsnote n,5 ergibt und auf Grund der schlechteren Prüfungsnote aufzurunden wäre.