Hallo, Community !
Mir stellt sich seit einiger Zeit die Frage, ob mein Vater unterhaltspflichtig und weiterhin imstande ist, mir den Unterhalt auch auszuzahlen.
Ich bin 20 Jahre alt, wohne allein, bin Schüler eines Gymnasiums.
Zu meinem Vater habe ich keinen Kontakt (seit 3 Jahren; Beziehung ist im Kindsalter sehr negativ gewesen).
Soweit ich weiß, wohnt er nun in einer Wohnung zusammen mit seiner Freundin, die sich an monatlicher Miete auf 1000,-€ warm beläuft.
Er verdient netto etwa 900,-€ (rein spekulativ, aber eher mehr, als weniger!)
und hat noch nie Unterhalt an irgendeinen von uns (mir, meinem jüngeren Bruder) gezahlt;
bis zu meinem 18. Lebensjahr lebte er von Hartz IV.
Ich habe nun ein bisschen im Netz gesurft und mich ein wenig schlau gemacht.
Allerdings bin ich bei all den Paragraphen und juristischen Fachklauseln etwas im Unsicheren ...
Drum wende ich mich an die hiesigen Studenten/Anwälte, bzw. "Fachmänner" oder Gleichgesinnte, die auf ihre Weise Erfahrungen mit dem Thema haben und mir möglicherweise weiterhelfen können!
Die Tatsache, dass er unterhaltspflichtig ist, meine ich geklärt zu haben.
Nun also ausgegangen von den Zahlen und den biographischen Details (falls noch etwas offen steht, bitte melden!), wäre es mir möglich, Unterhalt einzufordern, bekäme ich Geld ? Stichpunkt: "Selbstbehalt".
Ich bin sehr dankbar über jede hilfreiche Antwort zu diesem Thema!