Wenn du bei etwas aufgefordert wirst wahrheitsgemäße Angaben zu machen, dann musst du das auch machen. Wenn du nur eine Mail signierst, ist das was anderes.
Rechtlich gesehen kannst du da nichts machen. Es gibt nämlich trotz Express Versand keine 100% Sicherheit dass dein Paket auch an dem angegeben Datum geliefert wird. Das einzigste was du machen kannst ist bei DHL anzurufen, und mal nachzufragen.
Hallo,
jetzt werde ich die Noten von Go Solo auch online hier zur Verfügung stellen.
LG Maxi
Hallo wenn du dich privat bei mir melden würdest, dann könnte ich dir die Noten, die ich selbst geschrieben habe, schicken. (maxiworch51@gmail.com)
Schon bei der Registrierung bei Facebook hast du dich damit einverstanden erklärt, dass Facebook alle geposteten Beiträge veröffentlichen darf. (Auch andere Nutzer). Sollte dieses Bild aber schlechten Schein über dich bringen und ggf. auch rechtlich gegen ihn vorzugehen.
Aufgehoben wird die Anzeige auf keinen Fall. Jedoch musst du damit rechnen, dass dann seine Eltern für den ,,Schaden" haften. Er muss allerdings das Bild aus dem Sozialen Netzwerk entfernen. Sollte er dies nicht machen, werden seine Eltern dafür verantwortlich gemacht. Sobald er das 14. Lebensjahr begonnen hat, kann er sich nach Jugendstrafrecht vor Gericht verantworten. Jedoch wegen so einer kleinen Sache wird es höchstwahrscheinlich keine Verhandlung geben, da die Staatsanwaltschaft kein Verfahren eröffnet.
Um dein Handy brauchst du dir keine Sorge machen, das gehört dir und bleibt auch bei dir. Allerdings musst mit einer Telefonsperre rechnen. Diese dauert allerdings auch nur so lange bis das Ermittlungsverfahren eingestellt wird. Das heißt die Polizei kontaktiert deinen Telefonanbieter und der kann gegebenfalls deinen Vertrag sperren. Die Polizei alleine kann allerdings nichts unternehmen. Du musst nur mit einer Anzeige des Missbrauchs von Notrufen rechnen, nach §145 StGB. Konfiszieren darf die Polizei dein Handy aber nicht.
Selbstverständlich kannst du jemanden unter 14 Jahren anzeigen. Jedoch muss derjenige sich unter 14 Jahren noch nicht vor Gericht verantworten. Das Verfahren wird die Staatsanwaltschaft erst gar nicht eröffnen. Jedoch wird die Anzeige vermerkt und wird später dann in eine Verhandlung vor Gericht eingebunden.
Hier spricht Aussage gegen Aussage. Die Staatsanwaltschaft wird das Verfahren wegen schweren Raubs erst dann einstellen, wenn der Täter gefasst ist. Derzeit werden dir keine bösen Strafen blühen. Meint die Staatsanwaltschaft allerdings dass du der Täter bist, dann wirst du mit einer Freiheitsstrafe nicht unter 3 Jahren wegen Schweren Raub mit einer Schusswaffe verurteilt. Ich wünsche dir trotzdem alles Gute. Hoffentlich erkennt die Staatsanwaltschaft deine Aussage für Recht.
Alleiniges Sorgerecht kann nur beantragt bzw. erhalten werden, wenn der andere Elternteil, also der Elternteil dem das Sorgerecht entzogen werden soll, häusliche Gewalt gegen die Kinder ausübt. Oder der andere Elternteil dem Kind physische Schäden zufügt. Sonst wird es wohl keine andere Möglichkeit geben.
Hier liegt zwar ein Unterschlag vor, allerdings gilt eine Tonaufnahme nicht als gerichtlicher Beweis. Man kann Geld, das man jemanden geliehen hat zurückfordern, sofern es Beweise gibt, dass der Empfänger des Geldes, das Geld auch wirklich bekommen hat. Sonst behauptet dieser er habe das Geld nie bekommen und werde auch nichts zurückzahlen. Mit dieser Aussage wird er mit Sicherheit freigesprochen. Solltet ihr irgendwelche gerichtlich verwertbare Beweise erlangen, in denen dokumentiert ist, dass der Empfänger das Geld bekommen hat, dann bekommt ihr das Geld auch wieder zurück.
Ein Gelände zu betreten, auf dem ausdrücklich nur Personen bis 16 Jahren erwünscht sind, gibt es dafür kein Recht. Du kannst allerdings vom Betreiber der Sportanlage einen Platzverbot bekommen. Solltest du dann wieder dort sein und sportlich aktiv sein, kann der Betreiber Anzeige wegen Hausfriedensbruch erstatten. Erst dann wird das Betreten der Sportanlage rechtlich verfolgt. Beim ersten mal kann dir aber gar nix passieren ausser ein Platzverbot.
Sollte die Wohnung FAST unbewohnbar sein, musst du sogar nur 10% der Monatsmiete bezahlen. Bei kleineren Schäden, durch die die Wohnung allerdings noch bewohnbar ist, kannst du ca. 30 - 50% der Monatsmiete kürzen.
In diesem Falle hat die Staatsanwaltschaft eindeutig FALSCH gehandelt. Die Käufer der Handys müssen zwar das Geld nicht annehmen, dass Sie zurückgeschickt haben, allerdings haben sie Anspruch auf die Ware. Nur nach einer gütlichen Einigung mit den Käufern, können Sie anstatt der Ware, das Geld zurückbuchen. Dass dieser Fall allerdings nach zwei Woche bei der Staatsanwaltschaft landet, ist nicht korrekt. Die Anzeige wegen gewerbsmäßigen Betruges ist rechtlich nicht nachvollziehbar. Dieser Fall wäre Unterschlag. Und dafür braucht es seine Zeit. Also solltest du die Gerichtsverhandlung verlieren, lege auf jeden Fall Revision innerhalb von 7 Tagen ein.
Schon die Bedrohung oder Andeutung einer Straftat ( in diesem Falle durch das Messer ) ist strafbar. Auch Messer mit einer Klingenlänge über 12cm ist in Deutschland nicht erlaubt. Hier hätten die Beamten von der Polizei besser nachforschen müssen. Allerdings kann dein Nachbar Anzeige wegen : 1. Hausfriedensbruch erstatten 2. Versuchter Körperverletzung
Beides ist strafbar und wird mit Geld oder Freiheitsstrafe bestraft.
Das Mädchen hat diesen Chat durchaus als sexuelle Belästigung aufgreifen können. Somit kann sie auch Anzeige erstatten. Ob diese wenigen Wortwechsel allerdings für hohe Strafen als Beweise gelten, ist fragbar. Das muss evtl. später ein Jugendrichter entscheiden.
Jetzt kommt es ganz darauf an ob der Verkäufer dir einen gravierenden Mangel verschwiegen hat. So wie ich es der Beschreibung entnehmen kann, hat er lediglich gesagt, dass mit Akku alles in Ordnung sei. Somit hat er dir ein schwerwiegendes Akkuproblem verschwiegen. Somit ist der Verkäufer dazu verpflichtet das Gerät wieder zurückzunehmen. Es sei denn, du hast in der Zwischenzeit einen Schaden am Gerät verursacht. Dann muss der Verkäufer das Gerät nicht mehr zurücknehmen.
Das, was der Polizist gesagt hat, ist keineswegs Rechtens. Sollte er sich drüber aufregen, dass du im nicht gekennzeichneten Bereich für Raucher stehst, dann kann er sich lediglich an den Banhofsbetreiber melden. Der kann dann im schlimmsten Falle ein Hausverbot erteilen. Aber der Polizist alleine, kann dich keineswegs wegen KÖRPERVERLETZUNG anzeigen.
Wenn er bestreitet, dass du ihm den Controller jemals gegeben hast, schaut es rechtlich sehr schlecht aus. Es sei denn du hast mit ihm einen schriftlichen Vertrag angefertigt, indem steht, dass du ihm für 50€ den Controller besorgt hast. Dann hat er ziemlich schlechte Chancen.
Wenn du eine schriftliches Dokument von den Nachbarn hast, auf dem steht, dass es dir ausdrücklich erlaubt ist die Wohnung zu betreten, ist das gesetzlich nicht strafbar. Solltest du allerdings in der Wohnung etwas zerstören oder entwenden, ist das Sachbeschädigung bzw. Diebstahl und wird mit Geldstrafe bestraft.