Moin,
in NRW ist so:
Für die Dauer des Ausbildungsverhältnisses, sofern Ausbildung vor Vollendung des 21. Lebensjahrs begonnen hat.
Heißt:
Wenn du die Ausbildung mit 20 Jahren und 11 Monaten beginnst, bist du für die Dauer der Ausbildung, z.B. drei Jahre, Schulpflichtig.
https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwia7MTd59zuAhXHyaQKHRNnA2oQFjANegQIIhAC&url=https%3A%2F%2Fwww.bibb.de%2Fveroeffentlichungen%2Fde%2Fpublication%2Fdownload%2F6512&usg=AOvVaw0fIHCYiNVn9xspTRVLZ9WU