Bisschen späte Antwort, aber: die Kingsbridge-Reihe von Ken Follet. Das sind 4 Teile und insgesamt ca 160 Stunden Hörspiel. Ich finde den Sprecher sehr gut - er schauspielert nicht, aber das mag ich eh nicht besonders und finde es - gerade bei so langen Geschichten - auch zu anstrengend. Teil 1 ist großartig, Teil 2 auch sehr gut, Teil 3 finde ich persönlich eher schwach, Teil 4 dann wieder gut. Und es gibt alle Teile bei Spotify!

...zur Antwort
Darf ein Schlüsseldienst nach schneller Absage und ohne Begründung Kosten geltend machen?

Hallo, am 30.11 2014 wurde mir beim Weggehen (Nacht von Samstag auf Sonntag) Tasche samt Schlüssel geklaut. Nachdem mein Freund meine Wohnungstür zunächst nicht öffnen konnte, rief er (mein Handy wurde auch geklaut) einen Schlüsseldienst, leider einen sehr umstrittenen, wie ich inzwischen in versch. Foren lesen musste. Da uns eine Wartezeit von mindestens 2 Stunden vorausgesagt wurde, versuchte mein Freund erneut, die Tür zu öffnen und es klappte. Wir haben den Schlüsseldienst abgesagt, dazwischen lagen exakt 15 Minuten (Bestellung um 06:28, Absage um 06:43), was auch so auf der Rechnung vermerkt ist: Anfang Februar bekam ich eine Rechnung über 149 Euro, für welche Leistung konkret ist nicht vermerkt, dort steht nur „Einsatzpauschale“. Nachdem ich mich in einem Verbraucherforum schlau gemacht habe, wo jemand fast exakt dasselbe Problem mit demselben Schlüsseldienst hatte, habe ich per Einschreiben mit Rückschein widersprochen. Mein exakter Wortlaut, bei dem ich mich bei der Antwort eines Anwalts auf orientiert habe: „ich nehme Bezug auf Ihre vorgenannte Rechnung, die ich hiermit zurückweise. Zum einen, da der Auftrag ordnungsgemäß und zeitnah storniert wurde. Zum anderen ist die Einsatzpauschale nicht näher begründet. Da der Nachweis fehlt, bereits tätig geworden zu sein, haben Sie kein Recht, Kosten geltend zum machen. Auch die Tatsache, dass Sie beim ersten Anruf eine Wartezeit von mindestens 2 Stunden veranschlagt hatten (da Sie noch mit einem anderen Kunden beschäftigt waren) und die Absage des Auftrags unsererseits nur 15 Minuten später erfolgte, spricht dagegen, dass Sie tätig geworden sind. Für den Anruf habe ich auch einen Zeugen, da mein Freund für mich angerufen hatte.“ Gestern habe ich eine Mahnung bekommen und der Handwerker verlangt jetzt mit Mahnkosten 154 Euro und droht mit Inkasso bei Nichtzahlung in den nächsten 8 Tagen, geht dabei aber nicht auf mein Einschreiben ein, obwohl er es erhalten hat (Rückschein mit Empfangsbestätigung habe ich nämlich). Dieses Vorgehen sei bei dieser „Masche“ normal, habe ich den weiteren Antworten des Anwalts in dem Forum entnommen und man solle erneut widersprechen/auf den ersten Widerspruch hinweisen, wieder per Einschreiben mit Rückschein.

Reicht das, nocheinmal zu widersprechen? Darf der Schlüsseldienst diese Summe – ohne sie näher zu erklären – verlangen? Nachdem eine Wartezeit von über 2 Stunden veranschlagt wurde, kann der Handwerker ja noch nicht auf dem Weg gewesen sein. Und selbst wenn, diese Summe übersteigt doch „normale“ Anfahrtskosten? Wenn ich jetzt widerspreche und das tatsächlich an ein Inkasso-Unternehmen weitergegeben wird, mit welchen Kosten und Konsequenzen habe ich dann zu rechnen? Wäre im Notfall ein „Gegenangebot“ eine gute Lösung, damit die Sache vom Tisch kommt? Was wäre in diesem Fall eine akzeptable Summe für etwaige Anfahrtskosten? Oder bin ich im Recht und soll es drauf ankommen lassen? Ich wäre sehr dankbar für Antworten, Tipps und Erfahrungen. Danke, Johanna

...zum Beitrag

Da ich die Sache inzwischen ausgestanden haben dürfte, können ja vielleicht auch andere davon profitieren: Nachdem ich drei mal mit per Einschreiben mit Rückschein widersprochen habe, habe ich nichts mehr gehört. Also inzwischen seit 3 Monaten und denke, es hat sich erledigt. Hartnäckig bleiben lohnt sich also!

...zur Antwort
Darf ein Schlüsseldienst nach schneller Absage und ohne Begründung Kosten geltend machen?

Hallo, am 30.11 2014 wurde mir beim Weggehen (Nacht von Samstag auf Sonntag) Tasche samt Schlüssel geklaut. Nachdem mein Freund meine Wohnungstür zunächst nicht öffnen konnte, rief er (mein Handy wurde auch geklaut) einen Schlüsseldienst, leider einen sehr umstrittenen, wie ich inzwischen in versch. Foren lesen musste. Da uns eine Wartezeit von mindestens 2 Stunden vorausgesagt wurde, versuchte mein Freund erneut, die Tür zu öffnen und es klappte. Wir haben den Schlüsseldienst abgesagt, dazwischen lagen exakt 15 Minuten (Bestellung um 06:28, Absage um 06:43), was auch so auf der Rechnung vermerkt ist: Anfang Februar bekam ich eine Rechnung über 149 Euro, für welche Leistung konkret ist nicht vermerkt, dort steht nur „Einsatzpauschale“. Nachdem ich mich in einem Verbraucherforum schlau gemacht habe, wo jemand fast exakt dasselbe Problem mit demselben Schlüsseldienst hatte, habe ich per Einschreiben mit Rückschein widersprochen. Mein exakter Wortlaut, bei dem ich mich bei der Antwort eines Anwalts auf orientiert habe: „ich nehme Bezug auf Ihre vorgenannte Rechnung, die ich hiermit zurückweise. Zum einen, da der Auftrag ordnungsgemäß und zeitnah storniert wurde. Zum anderen ist die Einsatzpauschale nicht näher begründet. Da der Nachweis fehlt, bereits tätig geworden zu sein, haben Sie kein Recht, Kosten geltend zum machen. Auch die Tatsache, dass Sie beim ersten Anruf eine Wartezeit von mindestens 2 Stunden veranschlagt hatten (da Sie noch mit einem anderen Kunden beschäftigt waren) und die Absage des Auftrags unsererseits nur 15 Minuten später erfolgte, spricht dagegen, dass Sie tätig geworden sind. Für den Anruf habe ich auch einen Zeugen, da mein Freund für mich angerufen hatte.“ Gestern habe ich eine Mahnung bekommen und der Handwerker verlangt jetzt mit Mahnkosten 154 Euro und droht mit Inkasso bei Nichtzahlung in den nächsten 8 Tagen, geht dabei aber nicht auf mein Einschreiben ein, obwohl er es erhalten hat (Rückschein mit Empfangsbestätigung habe ich nämlich). Dieses Vorgehen sei bei dieser „Masche“ normal, habe ich den weiteren Antworten des Anwalts in dem Forum entnommen und man solle erneut widersprechen/auf den ersten Widerspruch hinweisen, wieder per Einschreiben mit Rückschein.

Reicht das, nocheinmal zu widersprechen? Darf der Schlüsseldienst diese Summe – ohne sie näher zu erklären – verlangen? Nachdem eine Wartezeit von über 2 Stunden veranschlagt wurde, kann der Handwerker ja noch nicht auf dem Weg gewesen sein. Und selbst wenn, diese Summe übersteigt doch „normale“ Anfahrtskosten? Wenn ich jetzt widerspreche und das tatsächlich an ein Inkasso-Unternehmen weitergegeben wird, mit welchen Kosten und Konsequenzen habe ich dann zu rechnen? Wäre im Notfall ein „Gegenangebot“ eine gute Lösung, damit die Sache vom Tisch kommt? Was wäre in diesem Fall eine akzeptable Summe für etwaige Anfahrtskosten? Oder bin ich im Recht und soll es drauf ankommen lassen? Ich wäre sehr dankbar für Antworten, Tipps und Erfahrungen. Danke, Johanna

...zum Beitrag

Danke für eure Antworten!! Wenn ich diesen gerichtlichen Mahnbescheid fordere, kürze ich die Sache also im besten Fall ab, mache aber auch keinen Fehler, wenn ich ihn nicht fordere, oder? Lieber würde ich den Handwerker und seine Froderungen ins Leere laufen lassen, als darauf weiter einzugehen, besonders wenn bzw. weil er nicht im Recht ist. Oder ist das Ausitzen eine blöde Strategie? Danke euch, ist echt super, hier so schnell Antworten zu bekommen :) Weiß zufällig noch jemand, wie hoch Anfahrtskosten normalerweise sind, in welchem Rahmen sie sich bewegen können? Wenn diese für mich nachvollziehbar und adäquat gewesen wären, hätte ich - um meines Friedens willen - in den sauren Apfel gebissen und gezahlt, aber bei einer so offensichtlichen Abzocke sehe ich es dann doch nicht ein. 



...zur Antwort