Ruf einfach mal bei dem Nachlassgericht an und frag nach.

So eine Anfechtung wird normalerweise einfach in die Akte eingeheftet. Fertig. Es wird keine Antwort kommen.

Den Erbscheinsantrag hast Du wahrscheinlich gleichzeitig mit der Anfechtung zurückgenommen. Andernfalls würde sich ja alles widersprechen.

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Der Pflichtteil ist nicht gleich hoch, weil man bei einer Schenkung die Abschmelzung (10 % pro Jahr) berücksichtigen muss, vgl. http://www.pflichtteilrechner.de/051\_spielen\_schenkungen\_zu\_lebzeiten\_des\_erblassers\_bei\_der\_pflichtteilsberechnung\_eine\_rolle.html

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Ich würde mir erst dann, wenn es soweit ist, einen Rechtsanwalt suchen. Der sollte dann auf das Gebiet spezialisiert ist, auf das es ankommt!

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Geh dringend zu einem Arzt und lass Dich durchchecken! Blutbild usw. kontrollieren lassen...

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http://www.pflichtteilrechner.de/035_wie_erhaelt_der_pflichtteilsberechtigte_informationen_ueber_den_nachlassbestand.html

Jeder Pflichtteilsberechtigte hat gegenüber den Erben Anspruch auf Auskunft. Wie genau siehe Link.

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Man kann für den Privatgebrauch einfach "normale" Zwiebeln und Kartoffel zum einpflanzen nehmen.

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