Für mich ist immer die Kombination aus Gerüchen zusammen mit Klima, Musik, Geräuschen usw nostalgisch. Glühwein in Verbindung mit Weihnachhtsmärkten in Winter. Im Sommer der Geruch von Gegrilltem.

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Ich kann Dir Sofortfremdgehen.com empfehlen.

Es ist zwar nicht eine Plattform, auf der Du ausschließlich Ehefrauen / Hausfrauen findest, aber ich habe die Erfahrung gemacht, dass dort besonders reife Frauen etwas aktiver sind.

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Soll es denn eine Städtereise sein? Welche Region schwebt Euch da eher vor? Es gibt viele mittelgroße Städte, die wirklich schön sind. Sie alle aufzuzählen sprengt aber den Rahmen:)

Wenn Ihr ans Meer wollst ist auch immer ein Trip an die Ostsee empfehlenswert. Hier gibt es mit Warnemünde einen wirklich schönen Ort, der zum Verweilen einlädt. Der Strand ist zudem sehr schön, man kann spazieren gehen und es ggibt dort zudem sehr schöne Wellnesshotels

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Wie so oft geht es um wirtschaftliche Interessen. Die Ukraine bekommt sogenannte Transitgebühren, wenn das Gas von Russland nach Deutschland geleitet wird. So auch Polen, etc. Mit dem Bau der Pipeline können Länder wie Polen und die Ukraine umgangen werden. Hierdurch geht Geld verloren und das ist dann auch der deutlichste Zusammenhang zwischen Nordstream 2 und der Ukraine.

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Auf jeden Fall sind die US-Gerichte hier nicht so hilflos, wie es den Anschein hat. Ein Urteil kann also grundsätzlich schon in Deutschland vollstreckt werden. Ich habe einen Artikel für Dich gefunden, der Dir eventuell weiter hilft. Schau mal auf Anwalt.de und suche nach "Die Vollstreckung US-amerikanischer Urteile in Deutschland"

Dort steht u.a. Als Fazit:  

a) Sie können nicht sicher davon ausgehen, dass ein amerikanisches Urteil in Deutschland keinesfalls vollstreckt werden kann. Urteile New Yorker Gerichte sind in Deutschland zwar nicht automatisch vollstreckbar, können jedoch in einem Anerkennungsverfahren von einem deutschen Gericht anerkannt und danach auch vollstreckt werden.

b) Wie stehen die Chancen, dass ein New Yorker Urteil in Deutschland anerkannt bzw. nicht anerkannt würde?

(1) Gut für den Beklagten, soweit es um die Anerkennung von Strafschadensersatz (punitive damages) geht. Solche Schadensersatzurteile werden in Deutschland in der Regel nicht anerkannt und vollstreckt.

(2) Ansonsten hat eher der Kläger ganz gute Karten.

(a) Lässt sich der Beklagte auf ein Verfahren vor einem New Yorker Gericht nicht ein, kann er zwar später im Anerkennungsverfahren versuchen einzuwenden, dass die Klageschrift nicht ordnungsgemäß zugestellt wurde. Dies insbesondere dann, wenn die Zustellung nicht den Regeln des HZÜ entspricht. Man muss jedoch als Beklagter wissen, dass es für die Frage, ob eine Klage ordnungsgemäß zugestellt wurde, nicht auf die deutschen Zustellungsregeln ankommt, sondern auf die Regeln, die in dem Land gelten, in dem das Verfahren durchgeführt wurde. In unserem Beispielsfall also auf die Zustellungsregeln von New York. Und wenn ein amerikanischer Richter eine Zustellung per E-Mail in einem Beschluss ausdrücklich zugelassen hat, stellt es schon ein gewisses Risiko dar, später in Deutschland zu argumentieren, dass diese Art der Zustellung (auch) in Amerika unzulässig war.

(b) Außerdem gilt nach zumindest teilweise vertretener Auffassung, dass ein Zustellungsmangel geheilt ist, wenn der Beklagte die Klageschrift tatsächlich rechtzeitig erhalten hat, sodass er sich gegen die Klage verteidigen konnte. Man müsste dann also schon die „Kaltschnäuzigkeit“ besitzen, in dem Anerkennungsverfahren in Deutschland zu behaupten, dass man die Klage nicht bekommen hat. Das kann und wird Ihnen, wenn Sie die Klageschrift per E-Mail tatsächlich bekommen und verstanden haben, kein Anwalt empfehlen. Denn dann würden Sie vor Gericht wahrheitswidrig vortragen, und so etwas kann als Prozessbetrug strafbar sein.

c) Die sicherste, wenn auch kostenintensivste Variante besteht also wohl in der Regel darin, dass man sich auf das Klageverfahren in New York einlässt, also dort einen Anwalt beauftragt, der Sie gegen die Klage verteidigt. Damit Sie dabei nicht an den falschen Kollegen in New York geraten, kann es sinnvoll sein, einen deutschen Anwalt zwischenzuschalten, der den Kontakt vermittelt. Dies gilt insbesondere dann, wenn Ihre Sprachkenntnisse gerade im juristischen Bereich vielleicht doch nicht ganz so gut sind, dass Sie sich selber eine sachgerechte Korrespondenz mit einem New Yorker Anwalt zutrauen.

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Schau Dir mal die UBS Bank an. Die haben da verschiedene Optionen. Ich denke aber, dass du sie anschreiben oder anrufen solltest, um dich dieshingehend etwas besser zu informieren.

Übrigens: Soll keine Webung für die USB Bank sein. Ich bin der Meinung, dass auch andere Banken in der Schweiz dir da gerne weiter helfen.

Durch die Niedrigzinspolitik sind die Banken jedoch aktuell nicht wirklich interessiert daran, weitere Kunden aufzunehmen. Es kkommt sicherlich auf die Art des Kontos an, aber sogenannte Sparkonten sind aktruell auch in der Schweiz nicht wirklich aus Sichht der Banken lukrativ.

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Ändere auf jeden Fall so schnelll wie möglich dein Passwort! Ich würde auch den Support kontaktieren. Im nächsten Schritt solltest du alle deine Passwörter einmal überdenken und eventuell dynamisch anpassen.

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